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Volkswagen unter Druck, Lukoil im Plus
Geschrieben am 26.03.2007 - [Nächster Artikel] |
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Berlin (ots) - Zum Wochenstart tendierte das deutsche Börsenbarometer DAX seitwärts. Als Bremsklotz erwiesen sich vor allem die Aktien von VW. Diskussionsstoff an der Börse bot der von der "Berliner Morgenpost" veröffentlichte Artikel zum Thema "Vorstandsgehälter von DAX-Vorständen". Demnach verdienten die Top-Manager im Schnitt 2006 16,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl basiert auf den 27 bisher veröffentlichten Unternehmens-Bilanzen.
Volkswagen Stämme (WKN 766 400, - 3,3 Prozent) und Volkswagen Vorzüge (WKN 766 403, - 5,0 Prozent) gaben heute stark nach. Offensichtlich gerieten die Aktien unter Druck, nachdem Porsche weitere 3,6 Prozent der Stammaktien des Wolfsburger Autobauers übernommen hat. Porsche (WKN 693 773) legten im Gegenzug um rd. drei Prozent zu. Porsche will seinen Einfluss bei Volkswagen weiter vergrößern.
Lukoil (WKN 899 954) legten um 0,8 Prozent zu. Die russische Börse profitierte am vergangenen Freitag vom ansteigenden Ölpreis, der RTS legte um 1,3 Prozent zu. Neben Surgutneftegaz legten vor allem die Originalaktien von Lukoil mit einem Plus von rd. 1,9 Prozent zu.
Umsatzstärker zeigten sich die ADRs des russischen Telekommunikations-Anbieters Uralsvyazinform (WKN 164 647), die um zwei Prozent zulegten.
Conergy (WKN 604 002) stiegen um 2,2 Prozent auf 58,89 Euro. Charttechniker sehen den Aufwärtstrend bei der Aktien intakt, der kurzfristige Abwärtstrend sei überwunden. Die nächsten Kursziele werden bei 59,00 Euro und 63,80 Euro gesehen.
Anhaltend rege gehandelt wurden auch heute wieder die Aktien von Broadvision (WKN 661 762). Nach den Verlusten der letzten Woche stieg der Titel heute um 15,4 Prozent auf 2,55 Euro.
Die ADRs der türkischen Akbank Türk (WKN A0D 9US) verteuerten sich um 10,7 Prozent auf 9,20 Euro.
Die Aktien der Fluxx AG (WKN A0J RU6) gewinnen offensichtlich aufgrund der Entscheidung der EU-Kommission zum Thema "Glücksspiel". In einer Ad hoc Nachricht griff die Fluxx AG Meldungen auf, wonach das generelle Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet unverhältnismäßig und nicht vereinbar mit europäischem Gemeinschaftsrecht seien.
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Originaltext: Börse Berlin-Bremen Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52875 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52875.rss2
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