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Presseerklärung der Unternehmensgruppe Hahn: Unternehmensgruppe Hahn klagt gegen Thielert AG u.a. auf Schadensersatz in Höhe von über 23 Mio. EUR
Geschrieben am 07.03.2007 - [Nächster Artikel] |
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Kiel (ots) -
Vorwürfe der Thielert AG Ermittlungen gegen Verantwortliche der Thielert AG Anhängige Nichtigkeitsklagen gegen die Jahresabschlüsse der Thielert AG für die Jahre 2003 bis 2005 Schadensersatzklage über rund 23.000.000,00 EUR
In den letzten Tagen hat die Thielert AG Pressemitteilungen veröffentlicht, die unvollständig und zumindest in dem nachstehend dargestellten Umfang unrichtig sind und offensichtlich der eigenen Verteidigung dienen.
Hierzu stellen wir folgendes fest:
1. Die schon vor einigen Monaten gegen die Thielert AG und ihre Verantwortlichen anonym erhobenen Vorwürfe stammen entgegen der Darstellung der Thielert AG nicht von Herrn Hahn oder aus dessen Umfeld. Vielmehr wurde Herr Hahn erst durch diese Vorwürfe auf die Ungereimtheiten bei der Thielert AG aufmerksam.
2. Bis zum heutigen Tage liegt keinem Beteiligten der Unternehmensgruppe Hahn eine Schadenersatzklage der Thielert AG oder einer der mit Herrn Thielert verbundenen Gesellschaften vor. Gegenüber einem Beteiligten der Unternehmensgruppe Hahn ist bis zum heutigen Tage noch nie der Vorwurf der Kursmanipulation erhoben worden.
Über den Bevollmächtigten der Thielert Vermögensverwaltung GmbH, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Thielert Aktiengesellschaft ist, wurde der Unternehmensgruppe Hahn allerdings der Entwurf einer Klage auf Lieferung von mehreren Millionen Aktien zugeleitet. Auch eine solche Klage ist bis zum heutigen Tage jedoch nicht zugestellt worden.
3. Hingegen sind seitens der Unternehmensgruppe Hahn zwischenzeitlich verschiedene Klagen bei unterschiedlichen Gerichten anhängig gemacht worden.
U. a. wurde zum Landgericht Hamburg im Februar 2007 eine Klage mit dem Begehren eingereicht, festzustellen, dass keinerlei Lieferverpflichtung der Beteiligungsgesellschaften oder von Herrn Hahn persönlich von Aktien der Thielert AG bestehen. Diese Klage ist auch seit längerem bereits zugestellt.
Ende Februar wurde diese Klage auf Zahlung von Schadenersatz von mehr als 23.000.000,00 EUR gegen Herrn Thielert, die Thielert Vermögensverwaltungs GmbH und die Thielert AG erweitert. Hintergrund sind die im Jahr 2005 von Herrn Thielert und der Thielert AG erteilten Informationen, dass feste Lieferverträge mit dem Flugzeughersteller Cessna über vorhandene Aufträge zur Lieferung von bestimmten Stückzahlen von Flugzeugmotoren vorhanden gewesen seien, bis zum heutigen Tage jedoch keine Bestätigung vorliegt, dass ein solches liefervertragliches Verhältnis mit der Firma Cessna besteht. Das zivilrechtliche Verfahren wird bei dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 328 O 46/07 geführt.
4. Aufgrund des letztgenannten Sachverhaltes ist von Herrn Hahn zu dem schon seit September 2006 anhängigen Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Verantwortliche der Thielert AG eine ergänzende Strafanzeige erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat darüber hinaus veröffentlicht, dass weitere Strafanzeigen eingegangen sein sollen, deren Inhalt uns allerdings unbekannt sind.
Bislang hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Ermittlungen in diesem Strafverfahren auf Hochtouren liefen. Heute haben wir der Presse entnommen, dass bereits umfangreiche Durchsuchungen in der vergangenen Woche bei Herrn Thielert und der Thielert AG stattgefunden hätten. In der heutigen Presseerklärung der Thielert AG findet dieser Umstand hingegen keine Erwähnung.
5. Die Hauptgesellschafterin der Gesellschaften Flymot Beteiligungsgesellschaft mbH und Motent Beteiligungsgesellschaft mbH, die Kreuz Consulting AG, hat darüber hinaus Nichtigkeitsfeststellungsklagen nach § 256 AktG gegen die Thielert AG und ihre beiden Tochtergesellschaften zum Zwecke der Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse für die Jahre 2003 bis 2005 erhoben. Für die erhobene Klage wird bei dem Landgericht Chemnitz das Aktenzeichen 1 HK 403/07 geführt. Für die bei dem Landgericht Hamburg erhobene Klage liegt uns noch kein Aktenzeichen vor. U. a. beruht die Nichtigkeitsklage auf den vorliegenden Informationen, wonach in den Jahresabschlüssen der Thielert AG und der Tochtergesellschaften Forderungen bilanziert worden sein sollen, die tatsächlich nicht existent waren. In diesem Zusammenhang fügen wir die uns zugeleitete Ausarbeitung "Thielert AG - Ein Fall von fehlgeschlagener Performance-Leihe?" bei. [Kann beim Pressekontakt abgefordert werden.]
Im Zuge dieses Verfahrens wird auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nach § 256 Abs. 7 über diesen Umstand informiert. Zuvor hatte die Unternehmensgruppe Hahn ohnehin bereits Anzeige bei der BaFin wegen der Meldung fehlerhafter Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Börsenganges erstattet.
Originaltext: KOCH STAATS KICKLER SCHRAMM & PARTNER, RA Dr. Dirk Unrau Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65568 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65568.rss2
Pressekontakt: KOCH STAATS KICKLER SCHRAMM & PARTNER RA Dr. Dirk Unrau Deliusstraße 16 24114 Kiel Tel.: 0431 / 6701-208 Fax: 0431 / 6701-599 email: unrau@koch-partner.de
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