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Presseerklärung der Unternehmensgruppe Hahn: Unternehmensgruppe Hahn klagt gegen Thielert AG u.a. auf Schadensersatz in Höhe von über 23 Mio. EUR

Geschrieben am 07.03.2007 - [Nächster Artikel]

Kiel (ots) -

Vorwürfe der Thielert AG
Ermittlungen gegen Verantwortliche der Thielert AG
Anhängige Nichtigkeitsklagen gegen die Jahresabschlüsse der
Thielert AG für die Jahre 2003 bis 2005
Schadensersatzklage über rund 23.000.000,00 EUR

In den letzten Tagen hat die Thielert AG Pressemitteilungen
veröffentlicht, die unvollständig und zumindest in dem nachstehend
dargestellten Umfang unrichtig sind und offensichtlich der eigenen
Verteidigung dienen.

Hierzu stellen wir folgendes fest:

1.
Die schon vor einigen Monaten gegen die Thielert AG und ihre
Verantwortlichen anonym erhobenen Vorwürfe stammen entgegen der
Darstellung der Thielert AG nicht von Herrn Hahn oder aus dessen
Umfeld. Vielmehr wurde Herr Hahn erst durch diese Vorwürfe auf die
Ungereimtheiten bei der Thielert AG aufmerksam.

2.
Bis zum heutigen Tage liegt keinem Beteiligten der
Unternehmensgruppe Hahn eine Schadenersatzklage der Thielert AG
oder einer der mit Herrn Thielert verbundenen Gesellschaften vor.
Gegenüber einem Beteiligten der Unternehmensgruppe Hahn ist bis
zum heutigen Tage noch nie der Vorwurf der Kursmanipulation
erhoben worden.

Über den Bevollmächtigten der Thielert Vermögensverwaltung GmbH,
der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Thielert
Aktiengesellschaft ist, wurde der Unternehmensgruppe Hahn
allerdings der Entwurf einer Klage auf Lieferung von mehreren
Millionen Aktien zugeleitet. Auch eine solche Klage ist bis zum
heutigen Tage jedoch nicht zugestellt worden.

3. Hingegen sind seitens der Unternehmensgruppe Hahn
zwischenzeitlich verschiedene Klagen bei unterschiedlichen
Gerichten anhängig gemacht worden.

U. a. wurde zum Landgericht Hamburg im Februar 2007 eine Klage mit
dem Begehren eingereicht, festzustellen, dass keinerlei
Lieferverpflichtung der Beteiligungsgesellschaften oder von Herrn
Hahn persönlich von Aktien der Thielert AG bestehen. Diese Klage
ist auch seit längerem bereits zugestellt.

Ende Februar wurde diese Klage auf Zahlung von Schadenersatz von
mehr als 23.000.000,00 EUR gegen Herrn Thielert, die Thielert
Vermögensverwaltungs GmbH und die Thielert AG erweitert.
Hintergrund sind die im Jahr 2005 von Herrn Thielert und der
Thielert AG erteilten Informationen, dass feste Lieferverträge mit
dem Flugzeughersteller Cessna über vorhandene Aufträge zur
Lieferung von bestimmten Stückzahlen von Flugzeugmotoren vorhanden
gewesen seien, bis zum heutigen Tage jedoch keine Bestätigung
vorliegt, dass ein solches liefervertragliches Verhältnis mit der
Firma Cessna besteht. Das zivilrechtliche Verfahren wird bei dem
Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 328 O 46/07 geführt.

4.
Aufgrund des letztgenannten Sachverhaltes ist von Herrn Hahn zu
dem schon seit September 2006 anhängigen Ermittlungsverfahren bei
der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Verantwortliche der Thielert
AG eine ergänzende Strafanzeige erstattet worden. Die
Staatsanwaltschaft Hamburg hat darüber hinaus veröffentlicht, dass
weitere Strafanzeigen eingegangen sein sollen, deren Inhalt uns
allerdings unbekannt sind.

Bislang hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg auf Nachfrage
mitgeteilt, dass die Ermittlungen in diesem Strafverfahren auf
Hochtouren liefen. Heute haben wir der Presse entnommen, dass
bereits umfangreiche Durchsuchungen in der vergangenen Woche bei
Herrn Thielert und der Thielert AG stattgefunden hätten. In der
heutigen Presseerklärung der Thielert AG findet dieser Umstand
hingegen keine Erwähnung.

5.
Die Hauptgesellschafterin der Gesellschaften Flymot
Beteiligungsgesellschaft mbH und Motent Beteiligungsgesellschaft
mbH, die Kreuz Consulting AG, hat darüber hinaus
Nichtigkeitsfeststellungsklagen nach § 256 AktG gegen die Thielert
AG und ihre beiden Tochtergesellschaften zum Zwecke der
Feststellung der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse für die Jahre
2003 bis 2005 erhoben. Für die erhobene Klage wird bei dem
Landgericht Chemnitz das Aktenzeichen 1 HK 403/07 geführt. Für die
bei dem Landgericht Hamburg erhobene Klage liegt uns noch kein
Aktenzeichen vor. U. a. beruht die Nichtigkeitsklage auf den
vorliegenden Informationen, wonach in den Jahresabschlüssen der
Thielert AG und der Tochtergesellschaften Forderungen bilanziert
worden sein sollen, die tatsächlich nicht existent waren. In
diesem Zusammenhang fügen wir die uns zugeleitete Ausarbeitung
"Thielert AG - Ein Fall von fehlgeschlagener Performance-Leihe?"
bei. [Kann beim Pressekontakt abgefordert werden.]

Im Zuge dieses Verfahrens wird auch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BaFin) nach § 256 Abs. 7 über diesen Umstand
informiert. Zuvor hatte die Unternehmensgruppe Hahn ohnehin bereits
Anzeige bei der BaFin wegen der Meldung fehlerhafter
Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Börsenganges erstattet.

Originaltext: KOCH STAATS KICKLER SCHRAMM & PARTNER, RA Dr. Dirk Unrau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65568
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65568.rss2

Pressekontakt:
KOCH STAATS KICKLER SCHRAMM & PARTNER
RA Dr. Dirk Unrau
Deliusstraße 16
24114 Kiel
Tel.: 0431 / 6701-208
Fax: 0431 / 6701-599
email: unrau@koch-partner.de
 
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