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DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

Geschrieben am 01.03.2007 - [Nächster Artikel]

Wiesbaden (ots) - Die DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für
Beteiligungen hat im Sommer des vergangenen Jahres ihren Aktienanteil
an der DBV-Winterthur Holding AG verkauft. Sie wird ab sofort die
Verteilung des Veräußerungsüberschusses an die Berechtigten
vornehmen. Es sind zunächst der Überschuss aus der Veräußerung und
der Gegenwert einer Rückstellung an die rund 600 000 Berechtigten zu
verteilen, insgesamt knapp 344 Mio. Euro. Anlaufstellen für die
Inhaber der Berechtigungsscheine sind die Filialen der Commerzbank,
Dresdner Bank, Hypovereinsbank, der Volks- und Raiffeisenbanken sowie
viele Sparkassen. Die Coupons können bis zum 2. März 2009 eingereicht
werden.

Bei der Privatisierung der damaligen DBV-Gruppe im Jahr 1990
erhielten die Berechtigten bereits Veräußerungsüberschüsse aus dem
Börsengang in Höhe von umgerechnet ca. 300 Mio. Euro, die direkt den
Versichertenkonten gutgeschrieben wurden. Mit dem Verkauf des
restlichen Aktienpakets von 25% plus eine Aktie erfüllt die DBV
Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen vorzeitig ihre im Jahr
1990 eingegangene Verpflichtung, sich bis spätestens 2010 von ihrem
Anteil an der DBV-Winterthur Holding AG zu trennen.

Banken nehmen Coupon 1 entgegen

Rund 600 000 ehemalige Versicherte erhielten so genannte
Berechtigungsscheine*, die den jeweiligen Anteil am
Veräußerungsüberschuss dokumentieren. In diesem Berechtigungsschein
sind drei nummerierte Coupons eingedruckt. Davon ist nur der Coupon 1
ab sofort bis spätestens 2. März 2009 einzureichen. Mit diesem Coupon
werden die anteiligen Werte aus dem Aktienverkauf sowie die
Gegenwerte der gebildeten Rückstellung für Erstattungsansprüche
verteilt. Der Coupon 1 kann bei den Filialen der Commerzbank AG,
Hypovereinsbank AG, Dresdner Bank AG, Volks- und Raiffeisenbanken
sowie einer Reihe von Sparkassen eingereicht werden.

Der Coupon 1 ist mit einem Einreichungsformular vorzulegen, das
bei den genannten Instituten, über das Internet www.dbvoer.de oder
unter der Service-Nummer 01803/20 26 08 (9ct/min) zu beziehen ist.



Dazu Herbert Falk, Vorstandsvorsitzender der DBV
Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen: "Für uns ist es eine
große Herausforderung, die Ansprüche der 600 000 Berechtigten
gemeinsam mit unseren Bankpartnern jeweils in einem angemessenen
Zeitraum abschließend zu bearbeiten. Deshalb ist es auch wichtig,
dass die Coupons nicht direkt an uns geschickt werden, sondern dass
der festgelegte Weg über die Bankpartner eingehalten wird."

Außerdem weist Herbert Falk darauf hin, dass die
Berechtigungsscheine mit den Coupons 2 und 3 über die genannte Frist
vom 2. März 2009 hinaus aufbewahrt werden sollten. Diese Coupons
dokumentieren einen weiteren Anspruch auf einen später
auszuschüttenden Liquidationsüberschuss. Auf ihn sollten die
Berechtigten nicht leichtfertig verzichten.

*Einen Berechtigungsschein erhalten haben alle Versicherungsnehmer
der ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche
Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt, deren Versicherungen
zwischen dem 31. Dezember 1989 und dem 26. April 1990 bestanden und
bei denen nicht bereits eine Gesamtentschädigung vorgenommen wurde.
Der einzelne Berechtigungsschein gibt den konkreten Anteil des
jeweiligen Inhabers in Millionstel vom Gesamtbetrag an. Der Wert
eines Millionstels beträgt 343,96 EUR.

Ein druckfähiges Bild des Berechtigungsscheines senden wir Ihnen
gerne auf Anfrage zu. Die Pressemitteilung ist im Internet verfügbar
unter www.dbvoer.de

Originaltext: DBV-Winterthur Versicherungen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=11912
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_11912.rss2

Pressekontakt:
DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen
Hartmut Gramberg
Telefon : 0611/363 2430
E-Mail : presse@dbvoer.de
 
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