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Krank und früh in Rente: Betroffene können hinzuverdienen, aber in Grenzen

Geschrieben am 09-09-2005

Laatzen, 8. September 2005 - Mit zusätzlichen Einkommen bessern viele Rentner ihre Haushaltskasse auf. Auch wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Arbeitsplatz aufgeben muss und deswegen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, darf etwas Geld hinzuverdienen. Allerdings nicht unbegrenzt: Nur bei Einnahmen von bis zu 345 Euro im Monat wird die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe weitergezahlt. Das teilte jetzt die Landesversicherungsanstalt (LVA) Braunschweig Hannover mit.

Wenn eine schwere Krankheit oder ein Unfall das Arbeiten unmöglich macht, hilft die gesetzliche Rentenversicherung weiter. Die Betroffenen können dann eine Rente beantragen. Wer nur noch bis zu drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Das Geld soll den bisherigen Lohn ersetzen und den frühzeitig zum Rentner gewordenen Arbeitnehmer sozial absichern. Wer trotzdem noch nebenbei jobbt, sollte auf die Hinzuverdienstgrenze achten. Denn ?beweist? der Rentner ? etwa durch ein höheres Arbeitsentgelt - , dass er doch noch arbeiten kann, kann die Rente bis auf ein Viertel der Vollrente gekürzt werden, oder sie entfällt sogar ganz. Erst ab 65 wirkt sich ein höheres Einkommen nicht mehr auf das Altersgeld aus.

Anders sieht es bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus. Wer eine solche Rente erhält, kann in der Regel nur noch weniger als sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten. Die Rentenversicherer rechnen dann für jeden Betroffenen persönlich aus, wie viel er hinzuverdienen darf.

Weitere Informationen zur Hinzuverdienstgrenze bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung gibt es bei den Experten in den Beratungszentren und den Versichertenältesten der Landesversicherungsanstalten.

LVA Hannover
Pressestelle
Gabriele Wallbaum
Tel: 0511/829-2634

Quelle: Pressrelations.de

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