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Börsen-Zeitung: Indizes als kostenlose Ware, Kommentar zum Streit um Lizenzgebühren von Christopher Kalbhenn

Geschrieben am 13-02-2007

Frankfurt (ots) - Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt im
Streit zwischen der Commerzbank und der Deutschen Börse um die
Entgelte für die Nutzung von Indizes ist so ausgefallen, wie aus
Sicht des Marktbetreibers zu befürchten war. Wie schon in der
mündlichen Verhandlung erkennbar war, folgte das Gericht der
Argumentation der Commerzbank, die in einem ersten Prozess noch
verloren hatte. Nach der Entscheidung, die nicht rechtskräftig ist
und für die Revision ausdrücklich zugelassen wird, hat die
Commerzbank das Recht, den Dax entgeltfrei bei der Emission von
Optionsscheinen zu verwenden, sofern sie "in sachlicher und
beschreibender Form darauf hinweist, dass die Bezugsgröße der
Wertpapiere der Dax ist".

Die Argumentation der Deutschen Börse, nach der der Dax eine
wettbewerbsrechtlich geschützte Leistung darstellt, deren
zustimmungslose Nutzung wettbewerbswidrig sei, wurde verworfen. Für
den Marktbetreiber bedeutet dies einen schweren Rückschlag. Sollte
das Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt werden, droht ihm ein
erheblicher Anteil der Indexlizenz-Einnahmen verloren zu gehen.
Allerdings darf dies auch nicht überbewertet werden. Laut dem
Unternehmen ist ein Einnahmenausfall im hohen einstelligen
Millionenbereich denkbar. Zum Vergleich: Analysten prognostizieren
der Deutschen Börse dieses Jahr ein Ebit (Ergebnis vor Zinsen und
Steuern) von rund 1,2 Mrd. Euro.

Dennoch ist das Urteil brisant. Denn betroffen ist nicht nur die
Deutsche Börse, sondern auch andere Index-Anbieter wie Stoxx und
Standard&Poor's. Für einen reinen Index-Anbieter wie Stoxx wären die
Ausfälle sehr schmerzhaft. Hinzu kommen grundsätzliche Fragen, wenn
Indizes vor Gericht zur kostenlosen Ware deklariert werden. Welche
Motivation soll noch bestehen, Indizes zu kreieren und mit dem
gebotenen Aufwand zu pflegen, wenn für ihre Nutzung unter bestimmten
Umständen keine Entgelte bezahlt werden müssen?

Unmittelbar besteht weiterhin das Problem, dass es keine klare
Rechtsbasis für die Index-Entgelte gibt. Denn es ist zu vermuten,
dass die Deutsche Börse die Möglichkeit der Revision nutzen wird. Mit
dem Bundesgerichtshof wird zwar die höchste Instanz erreicht.
Angesichts des Prozessstaus, der sich dort aufgebaut hat, wird jedoch
befürchtet, dass noch zwei Jahre verstreichen, bis ein Urteil
vorliegt.

Originaltext: Börsen-Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30377
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0


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