Bankkaufmann
    hier anmelden...    
  Menü
Community
Anmeldung
Dein Account
Private Nachrichten
Chatroom
Forum
- Azubi Corner
- Einstellungstests
- Bewerbungen
- Prüfungen
Fortbildung:
Bankfachwirt:
Fachwirtstudium
Inhalte
Orte
Infomaterial
Kontakt
Fachwirt für Finanzberatung:
Allgemeines
Ablauf
Inhalte
Infomaterial
Kontakt
Specials



Online-Games
Downloads
Ausbildungsplatz

Artikelsuche

Infos
Feedback
Impressum
Unsere Banner
Linksammlung

Stellungnahme der Gauselmann Gruppe zu Bericht im Spiegel, Heft 07/2007, Seite 48 und 49 / Gauselmann Gruppe weist Manipulationsverdacht entschieden zurück

Geschrieben am 11.02.2007 - [Nächster Artikel]

Espelkamp (ots) -

Zu keiner Zeit Eingriffe in zugelassenen Spiel- und Gewinnplan

1. Seit einigen Jahren wird die Gauselmann Gruppe immer wieder von
wirtschaftlich gescheiterten Außenseitern der Branche in
verschiedenen Medien, z. B. dem Internet, denunziert oder bei
Staatsanwaltschaften, angezeigt. Zu diesen Anzeigen gehören u. a. der
namentlich im Spiegel erwähnte Herr Eiba. Bisher sind alle Verfahren
in diesem Zusammenhang im Sande verlaufen.

2. Der Vorwurf, die Merkur-Spielothek habe mit manipulierten
Automaten und der Möglichkeit der Fernwirkung illegales Glücksspiel
betrieben, ist unwahr und verleumderisch. Er wird vom Unternehmen mit
Entschiedenheit und Nachdruck zurückgewiesen.

Da solche Vorwürfe von interessierter Seite immer wieder
gebetsmühlenartig verbreitet wurden, sah sich die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wohl veranlasst, am 09.
Januar 2007 unter der Überschrift "Informationen und Klarstellungen"
auf ihrer Internetseite www.ptb.de/Spielgeräte Stellung zu beziehen.
Wörtlich wird ausgeführt:

"Ohne auf technische Einzelheiten einzugehen, stellt die PTB klar,
dass die in Augsburg festgestellten Veränderungen grundsätzlich nicht
den Spielerschutz gemäß § 33e GewO betrafen..."

Damit ist klar: Es hat definitiv und zu keinem Zeitpunkt einen
Eingriff in den zugelassenen Spiel- und Gewinnplan von Automaten
gegeben und damit hat auch kein illegales Glücksspiel stattgefunden.
Somit ist auch eindeutig klar, dass zu keinem Zeitpunkt einem
Spielgast ein Nachteil entstanden ist. Eingriffe bezogen sich immer
auf vereinfachte Serviceleistungen.

3. Die Vorwürfe und Unterstellungen der Vergangenheit und die uns
heute aus Bielefeld bekannten Verfahren beruhen alle auf dem gleichen
Sachverhalt wie das Ausgangsverfahren in Augsburg (der Heimat des o.
g. Herrn Eiba) und betreffen einen Geschäftsführer der
Merkur-Spielothek, der schon seit sieben Jahren nicht mehr für uns
tätig ist und mit dem Sachverhalt nichts zu tun hatte. Weitere
Verfahren betreffen die Frage, ob weitere Mitarbeiter in die Vorgänge
verantwortlich involviert sein könnten. Auf Grund einer Anzeige aus
dem Jahre 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft Bielefeld, stellte
die uns bekannten Verfahren aber 2006 zunächst ein. Aus formalen
Gründen (Beschwerde des Anzeigeerstatters) erfolgte die
Wiederaufnahme.

Rein vorsorglich weisen wir daraufhin, dass das Hauptverfahren in
Augsburg gemäß § 153a StPO am 01. März 2006 endgültig eingestellt
wurde. Wir gehen davon aus, dass auch die Verfahren in Bielefeld
eingestellt werden.

In Augsburg waren 5.000,00 EUR zugunsten der Staatskasse und
1.500,00 EUR zugunsten des Förderkreises Kinderklinik Augsburg zu
zahlen.

Im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht u.a.:

"Bei der vorgenommen Sachbehandlung ... wurde insbesondere
beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien
der PTB nach der am 01. Januar 2006 geltenden neuen Spielverordnung
kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt."

4.Den Vorwurf, dass durch eine Vernetzung der Geräte seitens des
Spielhallenpersonals oder via Internet die Spielinhalte hätten
beeinflusst werden können, weist das Unternehmen ebenfalls
entschieden zurück. Lediglich Servicefunktionen waren darstellbar.

Der früher erlaubte Einsatz von Kunden- und Spielerkarten besteht
heute nicht mehr. Das Unternehmen weist allerdings daraufhin, dass
auch früher eine unmittelbare Identifizierungsmöglichkeit der Kunden
nicht gegeben war.

Die Aussage des Spiegel, dass beim Spielen "mit der
Merkur-Kundenkarte - dem sogenannten Goldenen Schlüssel -
Sonderspiele und Gewinne gutgeschrieben und zwischen verschiedenen
Geräten transferiert werden" können, ist nachweislich falsch und muss
vom Spiegel widerrufen werden. Dies gilt auch für die Aussage, dass
die Staatsanwaltschaft Augsburg es als erwiesen angesehen habe, "dass
in allen 180 Spielhallen der Kette" sogenannte Zusatz- oder
Serviceplatinen in den Automaten gewesen wären. Zusatz- oder
Serviceplatinen gab es nur in stark frequentierten Spitzenhallen.
Diese konnten weder vom Spielhallenpersonal noch via Internet
beeinflusst werden.

Dass bei Verlosungen (Jackpot) die Chancen mit der Anzahl der
erworbenen Lose steigt, ist eine Binsenweisheit, die jeder wohl vom
Jahrmarkt kennt.

5. Bereits am 13. Dezember 2004 hatte der Spiegel (51/2004) dieses
Thema aufgegriffen. Damals wurde seitens des Spiegel
geschrieben:".... die betroffenen Gauselmann-Firmen hätten sich des
unerlaubten Glücksspiels schuldig gemacht (wenn die Vorwürfe
zutreffen, der Verf.), was mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft
werden könne."

Dass das Verfahren in Augsburg wie beschrieben am 01. März 2006
endgültig eingestellt wurde, war dem Spiegel damals allerdings keine
Nachricht wert.

Originaltext: Gauselmann Gruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=13139
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_13139.rss2

Pressekontakt:
Bei Rückfragen:
Robert Hess M.A., Leiter Kommunikation
Tel.: 05772 / 49-282; Fax: -289
E-Mail: RHess@gauselmann.de
Mobil: 0171 / 9745720

Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de oder -.com
 
  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!

  Themen-Infos
· Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein


  Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht




Nachrichten-Archiv

Wirtschaft   April 2007 Wi, Mai 2007 Wi, Juni 2007 Wi, Juli 2007 Wi, August 2007 Wi, September 2007 Wi, Oktober 2007 Wi, November 2007 Wi, Dezember 2007 Wi, Januar 2008 Wi, Februar 2008 Wi, März 2008 Wi, April 2008 Wi, Mai 2008 Wi, Juni 2008 Wi, Juli 2008 Wi
Finanzen März 2007 Fi, April 2007 Fi, Mai 2007 Fi, Juni 2007 Fi, Juli 2007 Fi, August 2007 Fi, September 2007 Fi, Oktober 2007 Fi, November 2007 Fi, Dezember 2007 Fi, Januar 2008 Fi, Februar 2008 Fi, März 2008 Fi, April 2008 Fi, Mai 2008 Fi, Juni 2008 Fi, Juli 2008 Fi
Sonstiges März 2006 So, April 2006 So, Mai 2006 So, Juni 2006 So, Juli 2006 So, August 2006 So, September 2006 So, Oktober 2006 So, November 2006 So, Dezember 2006 So, Januar 2007 So, Februar 2007 So, März 2007 So, April 2007 So, Mai 2007 So, Juni 2007 So,
Fortsetzung Juli 2007 So, August 2007 So, September 2007 So, Oktober 2007 So, November 2007 So, Dezember 2007 So, Januar 2008 So, Februar 2008 So, März 2008 So, April 2008 So, Mai 2008 So, Juni 2008 So, Juli 2008 So
Sport September 2007 Sp, Oktober 2007 Sp, November 2007 Sp, Dezember 2007 Sp, Januar 2008 Sp, Februar 2008 Sp, März 2008 Sp, April 2008 Sp, Mai 2008 Sp, Juni 2008 Sp, Juli 2008 Sp


Web site engine's code is Copyright © 2003 by PHP-Nuke. All Rights Reserved. PHP-Nuke is Free Software released under the GNU/GPL license. - Erstellung der Seite: 4.719 Sekunden