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Richterspruch zum Wettmonopol aus Karlsruhe bleibt hinter den Erwartungen zurück - PAF.fi sieht jedoch mittelfristig Chance für einen vernünftig strukturierten deutschen Wettmarkt

Geschrieben am 28-03-2006

Berlin (ots) - Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das
deutsche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Form für
verfassungswidrig erklärt. Unter strengen Auflagen hält das Gericht
jedoch grundsätzlich an der Monopolstellung des Staates im
Sportwettenmarkt fest. Suchtprävention hat oberste Priorität, ein
fiskalisches Interesse an Wetteinnahmen ist nicht zulässig.

Bis Ende 2007 ist der Gesetzgeber gefordert, den Auftritt und das
Angebot des staatlichen Anbieters Oddset entsprechend der Auslegung
zur Suchtprävention im Staatsvertrag zum Lotteriewesen zu
korrigieren. Dies auch und vor allem im Internet. Die einzige
Alternative wäre die komplette Öffnung des Marktes auch für private
Anbieter. Es ist davon auszugehen, dass durch das enge Korsett,
welches der Gesetzgeber Oddset hier angelegt hat, ein operatives
Geschäft für den staatlichen Anbieter langfristig nicht mehr möglich
ist.

Obwohl das Urteil ein deutlicher Schritt in Richtung
Marktliberalisierung ist, bedauert der finnische Wettanbieter PAF,
dass die Möglichkeiten heute nicht gänzlich ausgeschöpft wurden. Noch
immer ist Deutschland von einer längst überfälligen Liberalisierung
des Sportwettenmarktes weit entfernt. Immerhin besteht nun
mittelfristig die Chance, vernünftige ordnungspolitische
Rahmenbedingen zu schaffen.

Viele deutschsprachige Wettangebote im Internet werden heute von
Unternehmen aus dem europäischen Ausland bereitgestellt. Die
Nachfrage der Deutschen ist groß, doch werden sie durch ein
veraltetes Glücksspielmonopol in eine rechtliche Grauzone gedrängt.

Die Verbraucher können oftmals die verschiedenen Angebote nicht
umfassend beurteilen, seriöse Wettanbieter mit gültiger EU-Lizenz
sind von dubiosen Angeboten mit Sitz in Übersee oftmals nicht
eindeutig zu unterscheiden. Abhilfe würde ein transparenter deutscher
Markt mit der Möglichkeit der Beteiligung legaler privater Anbieter
schaffen. Mit dem heutigen Urteil wurde diese Chance jedoch vertagt.

"Unsere Hoffnungen in das höchste deutsche Gericht wurden leider
nur teilweise erfüllt. Es bleibt abzuwarten, ob die staatlichen
Anbieter, die Vorgaben aus Karlsruhe einhalten werden. Vor dem
Hintergrund einer EU-weiten Harmonisierung der europäischen
Glücksspielmärkte ist der heutige Richterspruch aber immerhin ein
Schritt in die richtige Richtung", so Jan Patrick Svahnström,
Marketingchef von PAF.

Über PAF

Hinter der Abkürzung PAF verbirgt sich der åländische
Geldautomatenverein (Ålands Penningautomatförening). Seit 1967 ist
das Unternehmen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und
betreibt mit Erlaubnis der åländischen Regierung Glücksspiel und
Wetten auf Åland, an Bord von Schiffen und im Internet. 1999 hat das
Unternehmen den Schritt ins Internet gewagt und beweist mit über
200.000 registrierten Kunden auch hier, dass der vernünftige Spaß am
Spiel und Gemeinnützigkeit bestens zueinander passen: Der gesamte
Unternehmensgewinn von PAF kommt ausschließlich wohltätigen Zwecken
zu Gute.


Originaltext: PAF
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58741
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58741.rss2

Pressekontakt:
markengold PR, Marcus Drost
Gleditschstraße 46, 10781 Berlin
Tel.: +49 (0)30 219 159 - 60, Fax. +49 (0)30 219 159 - 69,
paf@markengold.de


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