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Karstadt Vorreiter bei Verbraucher-Information zum Elektro-Gesetz

Geschrieben am 28-03-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Zum ersten Mal geht der "Green Electronics-Preis" der Deutschen
Umwelthilfe im Rahmen der Umsetzung des Elektro-Gesetzes an ein
Handelsunternehmen

Laut Elektro-Gesetz ist es seit dem 24. März 2006 verboten,
ausrangierte Elektro-Geräte über den Restmüll zu entsorgen. Sie
müssen bei den kommunalen Sammelstellen oder Sammlungen abgegeben
werden. Die Rückgabe ist für Verbraucherinnen und Verbraucher
kostenlos. Soweit die Theorie. In der Praxis funktioniert das nur,
wenn die, die es betrifft, informiert sind und wirklich mitmachen.
Das Gesetz verpflichtet Städte und Gemeinden, ihre Bürger über die
getrennte Sammlung von Altgeräten zu informieren. Das
Handelsunternehmen Karstadt ist über die gesetzlichen Vorschriften
hinaus aktiv geworden, um seine Kunden bereits beim Neukauf von
Elektro-Geräten auf die nunmehr getrennte Entsorgung hinzuweisen.
Dafür erhält das Unternehmen den "Green-Electronics-Preis April
2006". Der Ehrenpreis wurde am heutigen Dienstag in den Räumen der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in Berlin von
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch dem Umweltschutzbeauftragten
der Karstadt-Warenhaus GmbH, Klaus Wilmsen, überreicht.

"Karstadt hat dem "Geiz ist geil"-Wahn widerstanden und motiviert
stattdessen seine Kundinnen und Kunden zu verantwortungsvollem
Konsum. Konkrete Aufklärung über die neue Getrenntsammlung von
Elektro-Geräten aller Art ist am Ort des Geschehens unverzichtbar,
wenn das Gesetz Erfolg haben soll", lobte Resch.

"Es bietet sich an, im direkten Kontakt mit den Kunden eine
entsprechende Verbraucheraufklärung durchzuführen", erklärte Wilmsen
bei der Preisverleihung. "Im Rahmen ihrer umfassenden
Nachhaltigkeitsstrategie will die Karstadt Warenhaus GmbH durchaus
auch über ihre gesetzlichen Pflichten hinaus aktiv werden. Dieser
Verantwortung stellen wir uns. Konkret heißt das, dass wir unsere
Kundinnen und Kunden umfassend über das neue Gesetz informieren. Der
"Green Electronics-Preis" zeigt uns, dass wir damit auf dem richtigen
Weg sind".

Karstadt verkauft im Jahr ca. 3,4 Millionen elektrische Produkte
aller Art. Das Sortiment reicht von Spülmaschinen, Backöfen und
Bügeleisen über Notebooks, Handys, Fernseher, Bohrmaschinen und
Gameboys bis zu Sportgeräten. In allen diesen Verkaufsbereichen
werden die Verbraucher seit dem Stichtag am 24. März 2006 umfassend
über die gesetzlichen Neuerungen informiert.

"Wir haben uns in den letzten Tagen im Handel umgesehen. In keinem
Geschäft sonst wurde vergleichbar umfangreich, klar und
verbraucherfreundlich zum Elektro-Gesetz informiert", berichtete Eva
Leonhardt, die DUH-Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft aus der
Praxis. "In manchen Handelsketten wird bisher überhaupt nicht auf die
Pflicht zur Geräterückgabe hingewiesen, in anderen hängen
unscheinbare Info-Blätter an den Wänden - sie könnten genauso gut
das Wochenmenü der Kantine auflisten." Außerdem sei nicht
selbstverständlich, dass die von der Karstadt-Zentrale verteilten
Informationen flächendeckend und pünktlich seit dem Inkrafttreten der
neuen Regelung eingesetzt würden. Bei einer Elektrogeräte-Kette habe
man beispielsweise in einigen Filialen keinerlei Informationen
gefunden. Auf Nachfragen erklärten Mitarbeiter, daran werde sich auch
nichts ändern. In andern Filialen der gleichen Kette waren die
Hinweisblätter zwar vorhanden, gingen jedoch in dem mit
"Schnäppchen-Angeboten" gepflasterten Produktangebot unter.

Karstadt ließ Flyer in einer Millionen-Auflage drucken. Sie liegen
nun bundesweit in allen Filialen an den Kassen und geeigneten Ablagen
aus. Zusätzlich weisen Kassenaufsteller und Displays in den
Verkaufsregalen der Elektro-Abteilungen unter der Parole: "zu
wertvoll für den Müll" auf die Rückgabemöglichkeiten alter Geräte bei
den kommunalen Sammelstellen hin. Im Vorfeld wurden darüber hinaus
auch die Mitarbeiter umfassend informiert. Kommunen, Verbände und
verschiedene Institutionen haben bereits großen Gefallen insbesondere
an dem Flyer gefunden. Im Interesse der Sache stellt Karstadt die
Materialien auch Dritten zur Verfügung.

Bei der freiwilligen Rücknahme von Altgeräten beschränkt sich
Karstadt in erster Linie auf ausgediente Großgeräte wie
Waschmaschinen oder Kühlschränke. Diese werden bei Lieferung eines
Neugerätes abgeholt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die
Verbraucher diesen Service wünschen, erspart er ihnen doch den
aufwändigen Transport der schweren Geräte zum Wertstoffhof. Im
letzten Jahr führte Karstadt mehr als 60.000 Geräte über externe
Dienstleister der qualifizierten Verwertung zu. Die flächendeckende
Rücknahme aller Produkte in den Filialen stoßen jedoch bei Karstadt -
wie bei anderen großen Handelsunternehmen - an Grenzen der
logistischen Machbarkeit.

Für die Kommunen ist die Geräterücknahme im Gegensatz dazu
gesetzliche Pflicht. DUH-Recherchen zeigen in den Starttagen des
Gesetzes große Unterschiede bei der Geräteerfassung am Wertstoffhof.
In vielen Städten und Gemeinden verlief der Gesetzesstart recht
reibungslos. Einzelne Gemeinden in Brandenburg erklärten jedoch auf
telefonische Anfrage, die kostenlose Rücknahme von Altgeräten beginne
erst am 1. April, andere Kommunen im Bodensee-Umkreis wissen noch
nicht, dass auch Leuchtstoffröhren separat erfasst werden müssen.
Auch einige Hersteller und ihre beauftragten Entsorger waren bei der
Umsetzung ihrer Pflichten etwas in Verzug: nicht alle Container waren
rechtzeitig angekommen. "Es ist nicht überraschend, dass ein solch
komplexes System nicht vom ersten Tag an flächendeckend von Null auf
100 durchstartet", kommentierte DUH-Expertin Leonhardt. "Das System
funktioniert überall dort, wo Kommunen und Entsorger kommunizieren
und für praxisnahe Lösungen bei der Containeraufstellung und Abholung
am Wertstoffhof gesorgt haben." Die im Gesetz vorgeschriebene
Abholanordnung gewährleiste nicht, dass der Entsorger, der einen
Container stellt, diesen auch wieder abholt. Notwendig zur Umsetzung
seien daher Absprachen vor Ort. Bei der EAR liefen zwar fast alle
Informationen zusammen, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sei das
Register jedoch nicht befugt, direkt in das Geschehen einzugreifen.
Die immer wieder aufgeworfenen Fragen der Umsetzung ändere jedoch
eines nicht: die sinnvolle Verpflichtung der Verbraucher, ihre
Altgeräte getrennt zu sammeln.

Zum Projekt "Green Electronics"
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green Electronics"
die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt
wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt
gefördert.

Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG,
sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert
und vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der
getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Das ElektroG
schreibt vor, dass ab dem 24. März 2006 ausrangierte Elektrogeräte
einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr in der
grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Rücknahme der Altgeräte
in Städten und Gemeinden ist ab dann flächendeckend kostenfrei, für
die Verwertung tragen die Hersteller Verantwortung. Diese ist im
ElektroG erstmals detailliert geregelt. Je nach Gerätekategorie sind
künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent einzuhalten.

In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen
Elektro-Altgeräte an - im Gegensatz zu den meisten anderen
Abfallarten ist das Aufkommen in den vergangenen Jahren ständig
gestiegen. Viel zu oft landeten diese in der Vergangenheit auf
Abfalldeponien oder in Müllöfen. Nach verschieden Schätzungen wurden
bisher nur etwa 10 bis 30 Prozent der Geräte getrennt erfasst und
verwertet. Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem ab Juli 2006
der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen
Geräten gezielt verringert.

Zum Start der flächendeckenden Rücknahme von Elektro-Altgeräten in
Städten und Gemeinden am 24. März 2006 hat die DUH ein Info-Telefon
eingerichtet. Unter der kostenfreien Nummer 0800 11 77 1 77 werden
montags bis freitags zwischen 11 Uhr und 14 Uhr Verbraucherfragen zum
ElektroG beantwortet.

Weitere Informationen: www.green-electronics.info

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.(DUH),
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
(www.duh.de), Tel.: 030/258986-0, Fax: 030/258986-19,
mobil 0171/3649170, E-Mail: resch@duh.de

Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12,
Fax: 030/258986-19, mobil: 0151/16716545,
E-Mail: leonhardt@duh.de

Klaus Wilmsen, Leiter Qualitätssicherung/ Umweltschutzbeauftragter
der Karstadt Warenhausgesellschaft mbH, Tel.: 0201/727-5220,
Fax: 0201/727-695220, E-mail: klaus.wilmsen@karstadt.de


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