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Ein Schritt in die falsche Richtung / Apotheker kritisieren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands

Geschrieben am 23-01-2007

Berlin (ots) - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit
Beschluss vom 22. Januar 2007 den Betrieb einer Apotheke in
Saarbrücken, die sich im Besitz einer niederländischen
Kapitalgesellschaft befindet, vorübergehend erlaubt. Eine
abschließende Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren
vorbehalten.

"Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung", kommentiert
Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände, die gestrige OVG-Entscheidung. "Ein deutsches
Gericht ebnet den Weg für ein rein dem Kapital verpflichteten
Apothekenwesen." Die vom EG-Vertrag garantierte
Niederlassungsfreiheit habe die im Widerspruch zum deutschen
Apothekenrecht stehende Betriebserlaubnis erforderlich gemacht. Damit
spricht das Gericht, Deutschland und den Mitgliedsstaaten der EU die
Möglichkeit ab, Betriebsformen präventiv zu verbieten, die
überwiegend an Investoreninteressen orientiert sind. Nachteilige
Folgen für die Arzneimittelberatung und -versorgung werden nicht
ausbleiben.

"Dies lässt Schlimmes ahnen", sagte Wolf. "Sollte es richtig sein,
dass sich die Verwaltung unter Berufung auf ihre individuelle
Interpretation europäischen Rechts jederzeit über deutsches Recht
hinwegsetzen darf, dürfte auch die Rechtssicherheit in Deutschland
nachhaltig Schaden nehmen."

OVG-Entscheidung Saarland AZ: 3 W 14/06

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7002
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Annette Rogalla
Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.aponet.de
www.abda.de


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