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Bei Sturm und Feuer wird's rasch teuer / Wohngebäudeversicherung bietet elementaren Schutz

Geschrieben am 18-01-2007

Hannover (ots) -

- Querverweis: Eine Grafik liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente.html abrufbar -


Gegen Sturm, Blitz und Hagel ist man machtlos. Diese Naturgewalten
lassen sich weder stoppen noch vermeiden. Ein Brand kann zwar
gelöscht werden, aber häufig geschieht es zu spät und großer Schaden
bis hin zum Totalschaden an Gebäuden ist die Folge. Ohnehin gehen
Schäden am Haus rasch in ungeahnte Höhen, besonders beim Feuer. Wer
dann ohne geeigneten Versicherungsschutz dasteht, auf den können
enorme finanzielle Probleme zukommen. Gegen die unwägbaren und
unvorhersehbaren Schäden am eigenen Haus schützt die
Wohngebäudeversicherung. Sie gehört damit zu den wichtigsten Policen
und darf nicht fehlen.

"In der Regel versichert sie drei Gefahrenquellen: Feuer, Sturm
inklusive Hagel sowie Leitungswasser. Die Komponenten können auch
einzeln oder in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden. Feuer-
und Sturmschäden sollten grundsätzlich versichert sein, während die
Option Leitungswasser bei älteren Leitungswassernetzen Sinn macht.
Zusätzlichen Schutz bietet eine Elementarschadenversicherung
beispielsweise bei Erdrutsch, Lawine, Überschwemmung oder Erdbeben",
so AWD-Versicherungsexpertin Andrea Klapproth.

Schadensursache entscheidet. Bei der Wohngebäudeversicherung ist
das Gebäude einschließlich sämtlicher mit diesem fest verbundenen
Gegenstände versichert. Darunter fallen Zentralheizung, sanitäre
Installationen ebenso wie fest verklebte Teppichböden oder Tapeten.
Neben dem Wohnhaus können in die Police auch Nebengebäude und Garagen
eingebunden werden. Voraussetzung ist, dass sie sich auf dem gleichen
Grundstück befinden. Bewegliche Möbel und Wertgegenstände sind
ausgenommen - hier springt die Hausratversicherung im Schadenfall
ein. Ob die Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden bezahlt,
entscheidet die Ursache des Schadens.

Bei einem Brand erstattet der Versicherer, wenn sich das Feuer aus
eigener Kraft ausbreiten kann. Nicht versichert sind Schäden, die
durch Hitze entstehen oder Schäden an elektronischen Bauteilen durch
Kurzschluss oder überhöhte Spannung im Stromnetz. Beim Blitzschlag
ist der direkte Einschlag ins Gebäude versichert sowie Folgeschäden
daraus. Auch im Fall eine vom Blitz getroffenen Baumes, der das Dach
beschädigt, zahlt die Versicherungsgesellschaft. Hingegen wird ein
Blitzeinschlag in das Stromnetz, das zur Überspannung und Schäden an
elektronischen Bauteilen führt, nicht von allen Versicherern und von
manchen nur gegen Aufpreis des Beitrags als Ursache akzeptiert.

Bei Sturmschäden ist mit Schadenersatz ab Windstärke acht zu
rechnen. Bei Sturm- und Hagelschäden erstattet der Versicherer nur
dann nicht, wenn Schäden durch nicht ordnungsgemäß geschlossene
Fenster und Türen entstehen. Also beim Eindringen von Regen, Schnee
und Schmutz, die das Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Prinzipiell
gilt: Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit besteht kein
Versicherungsschutz. Wasserschäden durch Auslaufen von
Wasserbehältern, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind
(Aquarium oder Wasserbett zum Beispiel), und Schäden durch natürliche
Gewässer wie Überschwemmung können gegen Zuschlag eingeschlossen
werden.

Beitragshöhe unterschiedlich. Beitragshöhe und Umfang der Policen
sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. AWD empfiehlt
einen genauen Vergleich und lediglich einen Vertrag zu
unterschreiben, der die tatsächlich benötigten Bausteine enthält.
Zusatzleistungen kosten meist extra und sind nicht immer angebracht.
Ein Schutz gegen Lawinen und Schneedruck ist mit Sicherheit nicht in
jeder Region Deutschlands angebracht. Die Wohngebäudeversicherung ist
elementar wichtig, da das eigene Haus in der Regel den höchsten
Vermögenswert darstellt.

Doch nicht nur das fertige Haus benötigt umfassenden
Versicherungsschutz, bereits in der Bauphase ist darauf zu achten.
Die so genannte Feuerrohbauversicherung sorgt für den passenden
Schutz. Diese Police ist mindestens für ein Jahr beitragsfrei, wenn
im Anschluss eine Wohngebäudeversicherung mit fünfjähriger Laufzeit
abgeschlossen wird. Mit Einzug in das fertige Haus greift dann der
vollständige Schutz der Wohngebäudeversicherung. Für Sturm- oder
Leitungswasserschäden leistet nur die extra abgeschlossene
Bauleistungsversicherung in der Bauphase.

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Presse

Originaltext: AWD Holding AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=28954
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_28954.rss2
ISIN: DE0005085906

Verantwortlich für den Inhalt: AWD Holding AG, Bereich Presse /
Öffentlichkeitsarbeit, Stefan Suska, Tel: 0511/9020-5560, E-Mail:
stefan.suska@awd.de.

Anmerkung für die Redaktion: AWD-Tipps & News sowie Fakten über AWD
im Internet: http://www.awd.de. Download der Presseinformation und
Grafik über Link "Presse" möglich.

Eine Zusammenfassung dieser Presseinformation finden Sie auf der
Grafikrückseite. Gern bieten wir Ihnen unsere Grafik und
Presseinformation auch digital an. Wenden Sie sich bitte an Frank
Männer, Tel: 0711/16443-14, E-Mail: maenner@dirk-blaese-pr.de.


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