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Unternehmen begrüßen Modernisierung des deutschen Bilanzrechts

Geschrieben am 18.01.2007 - [Nächster Artikel]

München/Düsseldorf (ots) -


Deloitte-Studie "Modernisierung des HGB" zeigt Offenheit deutscher
Unternehmen für Änderungen im HGB

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat eine Reihe von
Vorschlägen zur Bilanzrechtsmodernisierung erarbeitet. Diese werden
laut der Studie "Modernisierung des HGB" von den Unternehmen in
Deutschland überwiegend begrüßt. Die Studie wurde in Zusammenarbeit
mit den Universitäten Duisburg-Essen und Ulm durchgeführt und wertet
die Aussagen von knapp 300 deutschen Unternehmen aus.

Das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll zur
Vereinfachung des deutschen Handelsrechts und dessen Annäherung an
internationale Rechnungslegungsstandards beitragen. Ziel ist es,
deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb um Eigen- und
Fremdkapital zu stärken. Der DSR hat dazu konkrete
Änderungsvorschläge für das Handelsgesetzbuch vorgelegt.

"Im Einzelnen betreffen die Änderungsvorschläge des DSR vor allem
die Abschaffung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten im
Jahresabschluss", erläutert Dieter Schlereth, geschäftsführender
Partner bei Deloitte. "Aber auch die Abschaffung von Konsolidierungs-
sowie Ausweiswahlrechten im Jahres- und Konzernabschluss werden vom
DSR thematisiert. Letztere bedeuten eine deutliche Vereinfachung,
ohne dabei den Informationsgehalt für die Adressaten einzuschränken."
Doch auch bei Ansatz und Bewertung wird der Wunsch der Unternehmen
nach Vereinheitlichung deutlich: So geben die Befragten ein
deutliches Votum für eine Aktivierungspflicht des Goodwill und eine
Passivierungspflicht von Rückstellungen, die vor dem 1.1.1987
zugesagt wurden, ab.

Abschaffung von Wahlrechten schränkt Spielräume ein

Das Meinungsbild basiert auf einer schriftlichen Befragung bei 290
deutschen Unternehmen, die mehrheitlich dem Mittelstand zuzurechnen
sind. Die Ergebnisse zeigen, dass lediglich fünf der insgesamt 35
Einzelvorschläge des DSR tendenziell auf Ablehnung stießen. Die
übrigen Vorschläge zur Abschaffung von Wahlrechten, die den
Unternehmen im Vergleich zu den entsprechenden IFRS (International
Financial Reporting Standards) erheblichen Spielraum bei der
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einräumen, wird
hingegen begrüßt.

Größe, Rechtsform und Kapitalmarktorientierung entscheiden über
Zustimmung

Die Zustimmungsrate steht in engem Zusammenhang mit bestimmten
Unternehmensmerkmalen: Zum einen weisen GmbH signifikant niedrigere
Zustimmungswerte als AG auf. Entsprechend korreliert die Zustimmung
auch mit der Kapitalmarktorientierung des jeweiligen Unternehmens.
Zum anderen gilt: Je höher der Umsatz des betreffenden Unternehmens,
desto höher die Zustimmung zu den Vorschlägen des DSR. Dabei ist den
befragten Unternehmen überwiegend eine Vereinheitlichung der
unternehmensweiten Rechnungslegung - verbunden mit Einsparpotenzialen
- wichtig. Als weitere positive Auswirkungen der HGB-Modernisierung
gelten die Verbesserung des Ratings von Kreditgebern sowie
verschiedene steuerliche Aspekte. "Insgesamt ist somit eine hohe
Zustimmungsquote zu den vorgeschlagenen Änderungen des HGB zu
verzeichnen", resümiert Dieter Schlereth.

Die vollständige Studie finden Sie unter
http://www.deloitte.com/dtt/research/0,1015,cid%253D140551,00.html
zum Download.

Ende

Deloitte Deutschland

Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und
Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das breite Leistungsspektrum
umfasst Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate
Finance-Beratung. Mit 3.400 Mitarbeitern in 18 Niederlassungen
betreut Deloitte seit fast 100 Jahren Unternehmen und Institutionen
jeder Rechtsform und Größe aus allen Wirtschaftszweigen. Über den
Verbund Deloitte Touche Tohmatsu ist Deloitte mit 135.000
Mitarbeitern in nahezu 140 Ländern auf der ganzen Welt vertreten.

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein
schweizerischen Rechts, dessen Mitgliedsunternehmen einschließlich
der mit diesen verbundenen Gesellschaften. Als Verein schweizerischen
Rechts haften weder Deloitte Touche Tohmatsu als Verein noch dessen
Mitgliedsunternehmen für das Handeln oder Unterlassen des/der jeweils
anderen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und
unabhängig, auch wenn es unter dem Namen "Deloitte", "Deloitte &
Touche", "Deloitte Touche Tohmatsu" oder einem damit verbundenen
Namen auftritt. Leistungen werden jeweils durch die einzelnen
Mitgliedsunternehmen, nicht jedoch durch den Verein Deloitte Touche
Tohmatsu erbracht. Copyright © 2007 Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.

Originaltext: Deloitte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60247
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60247.rss2

Pressekontakt:
Isabel Milojevic
PR Manager
Tel +49 89 29036-8825
imilojevic@deloitte.de
 
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