Die Agentur Johanssen + Kretschmer wird gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes bezüglich des Vergabeverfahrens des Bundespresseamtes (BPA) keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Das Bundeskartellamt habe in seiner Entscheidung sehr deutlich gemacht, dass die Agentur Pergamon vom Vergabeverfahren "zwingend" auszuschließen sei. Auch punktuelle Mängel im Vergabeverfahren selbst wurden in der Verhandlung vor dem Bundeskartellamt deutlich. Für Geschäftsführer Heiko Kretschmer ist damit klar: "Wir können uns nicht vorstellen, dass das Bundespresseamt vor diesem Hintergrund seinen Etat an die Agentur Pergamon vergibt."
Johanssen + Kretschmer sieht damit insbesondere seine Bedenken hinsichtlich der Bewerbung der Scholz+Friends Tochter Pergamon bestätigt und hält daher weitere rechtliche Schritte nicht für erforderlich. "Unser Ziel in dieser Überprüfung der Ausschreibung war es von Beginn an, Transparenz in das Verfahren zu bringen. Dieses ist uns gelungen," erklärte Heiko Kretschmer weiter. "Wir bedauern zutiefst, dass das Verfahren zwischenzeitlich durch die wiederholte Androhung von Strafanzeigen seitens des Bundespresseamtes eine Schärfe erhalten hat, die der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Johanssen + Kretschmer und dem Bundespresseamt in den vergangenen dreieinhalb Jahren nicht entsprach."
Die Vergabekammer des Bundeskartellamtes hatte Anfang Januar das Vergabeverfahren zur Auswahl einer Werbeagentur des Bundespresseamtes kritisch beleuchtet, die Widersprüche von drei Agenturen, darunter Johanssen + Kretschmer, aus formalen Gründen jedoch zurückgewiesen.
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