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Selbstentsorgerverband führt Öffentlichkeit an der Nase herum

Geschrieben am 12.01.2007 - [Nächster Artikel]

Stuttgart (ots) - In einer Pressemitteilung vom 10. Januar 2007
führt der Bundesverband der Selbstentsorger (BSVV) die
Rechtsanwaltssozietät Dolde & Partner in irreführender Weise als
Kronzeugen dafür an, dass die "Selbstentsorgung keine Gefahr für die
haushaltsnahe Getrenntsammlung" sei. Dem Bundesverband der
Selbstentsorger (BSVV) gehört nach den zugänglichen Unterlagen ein
einziger Entsorgungsdienstleister an, die Belland Vision GmbH, die
auch den Präsidenten des Verbandes stellt. Belland Vision ist
Anbieter einer sogenannten Selbstentsorgergemeinschaft für
Verkaufsverpackungen.

Grundlage der Behauptungen des BSVV ist ein von Dolde & Partner
für die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) erstattetes
Gutachten zum verfassungsrechtlichen Gebot einer Novellierung der
Verpackungsverordnung. Tatsache ist, dass in dem Gutachten von Dolde
& Partner im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Praxis der
Selbstentsorgung unter anderem wörtlich folgende Aussagen getroffen
werden:

Ein weiteres Einfallstor für Wettbewerbsverzerrungen ist die
Mengenverrechnung bei Selbstentsorgergemeinschaften.

Nach dem LAGA-Bericht hat eine Studie für den Bereich der
Drogeriemärkte ergeben, dass nur ca. 2 % der Verpackungen in
Drogeriemärkte zurückgebracht werden. Diese ungenügende Erfüllung des
Rücklaufs von Verpackungen im Einzelhandel wird verrechnet und damit
kompensiert durch eine Übererfüllung der Rücknahme bei
Großanfallstellen. Grundlage dieser Verrechnung ist die Regelung der
Verpackungsverordnung, nach der es ausreicht, dass die in einer
Selbstentsorgergemeinschaft zusammenwirkenden Selbstentsorger die
Verwertungsanforderungen als Gemeinschaft insgesamt erfüllen.

Ursache ist weiter die Bestimmung der Verpackungsverordnung, dass
den Haushaltungen sogenannte "vergleichbare Anfallstellen"
gleichgestellt sind, also Gaststätten, Hotels, Kantinen,
Krankenhäuser etc. Bei Großanfallstellen, die privaten Haushaltungen
gleichgestellt sind, werden Verkaufsverpackungen in großen Mengen
zurückgenommen. Dadurch wird die geringe Rücknahme durch
Einzelhandelsbetriebe kompensiert. Die Wettbewerbsverzerrung
resultiert daraus, dass die bei den Einzelhandelsbetrieben in Verkehr
gebrachten Verkaufsverpackungen nach der LAGA-Studie zu über 80 %
über die haushaltsnahe Wertstoffsammlung der Dualen Systeme und damit
auf Kosten dieser Dualen Systeme entsorgt werden.

Das Problem der Mengenverrechnung wird dadurch verschärft, dass es
in der Praxis kaum möglich ist, Verkaufsverpackungen von anderen
Verpackungsarten, insbesondere von Um- und Transportverpackungen
abzugrenzen. Nach dem LAGA-Bericht ist es kaum möglich, die an
tausenden von Anfallstellen vollzogene Abgrenzung der
Verpackungsarten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ein Missbrauch
in Form einer "Umwidmung" von Transport- und Umverpackungen durch
Anrechnung auf die Quoten für Verkaufsverpackungen kann deshalb weder
ausgeschlossen noch objektiv kontrolliert werden. Die
Missbrauchsmöglichkeit ist bei Selbstentsorgergemeinschaften
besonders groß, weil bei den den privaten Haushaltungen
gleichgestellten Anfallsteilen die größten Mengen an Um- und
Transportverpackungen anfallen

Die Verrechnungsmöglichkeiten der Selbstentsorgergemeinschaften
führen zu einem ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil der Vertreiber,
die sich an diesen Selbstentsorgergemeinschaften beteiligen. Diese
sparen die hohen Kosten der endverbrauchernahen Rücknahmesysteme. In
Höhe dieser Kostenersparnis werden wiederum die Vertreiber belastet,
die ihre Verkaufsverpackungen bei Dualen Systemen lizenzieren, weil
der Verbraucher die Verkaufsverpackungen über die endverbrauchernahen
Rücknahmesysteme der Dualen Systeme entsorgt. Nach einem Bericht im
Handelsblatt vom 12.10.2006 können Selbstentsorgergemeinschaften die
Lizenzgebühren für die Einbringung von Verkaufsverpackungen in Duale
Systeme um bis zu 30 % unterbieten.

Ein gleichheitswidriges Defizit im Vollzug ergibt sich auch bei
der Verrechnungsmöglichkeit der Selbstentsorgergemeinschatten. Sie
kompensieren den ungenügenden Rücklauf von Verpackungen im
Einzelhandel durch eine Übererfüllung der Rücknahme bei
Großanfallstellen, die den privaten Endverbrauchern gleichgestellt
sind. Die für den Einzelhandel in Verkehr gebrachten
Verkaufsverpackungen gelangen aufgrund des Verhaltens der Verbraucher
in die Dualen Systeme. Dort entstehen die Entsorgungskosten. Zu
diesen Kosten tragen die Selbstentsorgergemeinschatten nichts bei,
sie ersparen die Entsorgungskosten und belasten die Teilnehmer des
Dualen Systems zusätzlich mit diesen Entsorgungskosten.

Das Gutachten kommt sodann zu dem Schluss, dass eine
Selbstentsorgung in legaler Form nicht für sämtliche Marktteilnehmer
möglich ist und die gleichheitswidrige Belastung der Unternehmen die
Verfassungswidrigkeit der Verordnung sowie den Zusammenbruch des
gesamten Regelungssystems zur Folge hat, falls der Verordnungsgeber
die erkannten Schlupflöcher nicht in angemessener Frist abstellt.
Dies wäre logischerweise auch das Ende der von der Wirtschaft
getragenen haushaltsnahen Wertstoffsammlung.

Es ist höchst befremdlich, dass der BSVV die Beschreibung schwerer
Übelstände und die Analyse ihrer rechtlichen Folgen als "Bestätigung
der Selbstentsorger-Position" auffasst.

Ferner weist Dolde & Partner weitere in der o. g. Pressemitteilung
des BSVV getroffene Mutmaßungen zurück. Bei dem in Rede stehenden
Gutachten war Dolde & Partner nicht für DSD tätig, sondern für die
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), der führende
Unternehmen des Handels und der Konsumgüterindustrie sowie sämtliche
in Deutschland zugelassenen Anbieter haushaltsnaher Rücknahmesysteme
und mehrere Betreiber von Selbstentsorgerlösungen als Mitglied
angehören. Auch ist es im Zusammenhang mit der Präsentation des
Gutachtens anlässlich des AGVU-Orientierungstages am 13. Dezember
2006 keineswegs zu einer "Drohung mit Rechtsbruch" und einem
"Erpressungsversuch" gekommen, dem sich die "Politik nicht beugen"
dürfe. Im Gegenteil haben Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde
wie auch weitere Referenten der Veranstaltung die anwesenden
Wirtschaftsvertreter dazu angehalten, trotz der
Wettbewerbsverzerrungen zu ihren Lasten die Pflichten der
Verpackungsverordnung zu erfüllen und auf die von der Bundesregierung
und den Ländern in Aussicht gestellte Novellierung zu vertrauen.

Das gesamte Gutachten steht Interessenten auf
www.agvu.de/berichte/Vortrag_Prof_Dr_ Dolde.pdf zur Verfügung.

Originaltext: Dolde & Partner
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43874
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43874.rss2

Pressekontakt:
DOLDE & PARTNER Rechtsanwälte,
Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde und Dr. Andrea Vetter,
Gerling Haus, Heilbronner Straße 156, 70191 Stuttgart
Tel.: 0711/60-17 01-30, Fax: 0711/60 17 01-99
 
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