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Auswirkung der IFRS auf die Versicherungsbranche

Geschrieben am 11-01-2007

München (ots) -


Die Deloitte-Studie "IFRS-Konzernabschlüsse inländischer
Versicherungen" analysiert und vergleicht die
IFRS-Konzernabschlüsse verschiedener Versicherer

Die Anwendung der International Financial Reporting Standards
(IFRS) als verbindliches Regelwerk zur Rechnungslegung wirkt sich
unterschiedlich auf die Bilanzierung von Versicherungsunternehmen
aus. Die Deloitte-Studie zeigt, welche Auswirkungen die
unterschiedliche Ausübung von Wahlrechten nach IFRS auf das Ergebnis
und das Eigenkapital untersuchter Versicherer hat. Nicht zuletzt ist
ein Vergleich von IFRS-Konzernabschlüssen aufgrund der sehr
unterschiedlichen Ausübung von Wahlrechten nur begrenzt möglich.

"In unserer Studie 'IFRS-Konzernabschlüsse inländischer
Versicherungen' haben wir ausgewählte Wahlrechte und Tendenzen
innerhalb der Rechnungslegungspraktiken der Versicherungsunternehmen
analysiert", erläutert Marc Böhlhoff, Director der Service Line
Versicherungen bei Deloitte. "Die Diskrepanz des Ergebnisses nach
IFRS zur zuvor genutzten Rechnungslegungsmethode reichte bei den
untersuchten Versicherern, die erstmalig IFRS angewendet haben,
teilweise von minus neun Prozent bis zu plus 64 Prozent."

Konzernabschlüsse nach IFRS sind seit dem 31. Dezember 2005 auch
für börsennotierte Unternehmen innerhalb der Versicherungswirtschaft
verpflichtend, und dies hat weitreichende Konsequenzen.
Versicherungsunternehmen sind unter anderem dazu gezwungen, in ihren
Konzernabschlüssen Prognosen abzugeben und entsprechende Prämissen
festzulegen. Kapitalerhaltung und Gläubigerschutz treten mit den IFRS
in den Hintergrund, und der Schwerpunkt liegt nun sichtbar primär auf
der Informationsbereitstellung für die Kapitalmärkte. "Bemerkbar
macht sich dies beispielsweise in dem Verbot der Passivierung von
Aufwandsrückstellungen sowie bei der Bilanzierung von Kapitalanlagen
zu Zeitwerten in der Ausweispflicht nicht realisierter Gewinne", sagt
Marc Böhlhoff.

Die Unterschiede: drei Beispiele aus der Praxis Wie gehen deutsche
Versicherer mit den neuen Bilanzstandards zum Beispiel bei der
Gliederung der Bilanz, der Bilanzierung von Kapitalanlagen und der
Versicherungstechnik um? Da es nur begrenzte Vorgaben für die
Gliederung der Bilanz gibt, sind der Umfang und der
Detaillierungsgrad sehr unterschiedlich. Bei den Kapitalanlagen zeigt
sich, dass sich nur wenige Versicherungen auf die
Mindestkategorisierung nach IAS 32/39 beschränken. Die Mehrzahl der
Unternehmen weist überdies Grundstücke und Bauten, Anteile an
assoziierten Unternehmen, Depotforderungen sowie sonstige
Kapitalanlagen aus. Festzustellen ist, dass die Kategorie der
Kapitalanlagen, die zur jederzeitigen Veräußerbarkeit gehalten
werden, von den Versicherern überwiegend genutzt wird.
Finanzinstrumente, die mit dem Zeitwert angesetzt werden und deren
Wertänderungen erfolgswirksam erfasst werden, sind dagegen von eher
untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der Bilanzierung von
Versicherungsverträgen nach IFRS 4 wendet die überwiegende Anzahl der
Versicherungen die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften
(US-GAAP) an, während nur eine begrenzte Anzahl nach
handelsrechtlichen Grundsätzen bilanziert.

Neue Standards, neues Ergebnis Besonders auffällig sind bei
Versicherungen, die erstmalig IFRS anwenden, die Auswirkungen auf
Ergebnis und Eigenkapital der Unternehmen. Hier sind zum Teil
erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen Versicherungen zu
erkennen. So zeigt sich beim Eigenkapital zweier Rückversicherer eine
leicht negative Veränderung, während ein anderer Versicherer ein Plus
von 53,2 Prozent verzeichnet. Ausschlaggebend für die
Eigenkapitalveränderungen ist dabei vor allem der Bilanzposten
"Kapitalanlagen", der überproportional zum Gesamtergebnis beiträgt.

Ähnlich bedeutsame Veränderungen durch IFRS können im Hinblick auf
das Ergebnis konstatiert werden. Hier zeigt sich bei der Betrachtung
der Jahresüberschüsse eines Rückversicherers sowie eines
Erstversicherers eine umstellungsbedingte Abweichung in Höhe von
minus 9,45 bzw. plus 64,45 Prozent. Bei einem weiteren
Rückversicherer ist hingegen kaum eine Veränderung zu verzeichnen.

Hierbei ist zu beachten, dass Versicherer vor IFRS teilweise nach
US-GAAP bilanziert haben, andere Versicherungen jedoch nach HGB. Die
für die Ergebnisänderungen relevanten Faktoren sind hier unter
anderem der Wegfall der Schwankungs- und Großrisikenrückstellung, die
Konsolidierung von Zweckgesellschaften, Pensionsrückstellungen,
ferner die geänderte Bewertung von Immobilien sowie die abweichende
Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte.

"Diese Vielzahl von Unterschieden hat eine zusätzliche wesentliche
Auswirkung: Die Bilanzen der einzelnen Unternehmen lassen sich
schlecht miteinander vergleichen und in Relation setzen", erklärt
Marc Böhlhoff. "Dafür sind zum einen die unterschiedlichen Standards,
die vorher zur Bilanzierung herangezogen wurden, und zum anderen die
vielfältigen Wahlfreiheiten, die die IFRS zurzeit den Unternehmen
lassen, verantwortlich. Eine verbesserte Vergleichbarkeit kann nach
Abschluss der Phase II des Versicherungsprojektes des IASB erwartet
werden."

Die komplette Studie können Sie unter
http://www.deloitte.com/dtt/article/0,1002,cid%253D141494,00.html
herunterladen.

Ende

Deloitte Deutschland Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und
Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das breite Leistungsspektrum
umfasst Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate
Finance-Beratung. Mit 3.400 Mitarbeitern in 18 Niederlassungen
betreut Deloitte seit fast 100 Jahren Unternehmen und Institutionen
jeder Rechtsform und Größe aus allen Wirtschaftszweigen. Über den
Verbund Deloitte Touche Tohmatsu ist Deloitte mit 135.000
Mitarbeitern in nahezu 140 Ländern auf der ganzen Welt vertreten.

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein
schweizerischen Rechts, dessen Mitgliedsunternehmen einschließlich
der mit diesen verbundenen Gesellschaften. Als Verein schweizerischen
Rechts haften weder Deloitte Touche Tohmatsu als Verein noch dessen
Mitgliedsunternehmen für das Handeln oder Unterlassen des/der jeweils
anderen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und
unabhängig, auch wenn es unter dem Namen "Deloitte", "Deloitte &
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Mitgliedsunternehmen, nicht jedoch durch den Verein Deloitte Touche
Tohmatsu erbracht. Copyright © 2007 Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.

Originaltext: Deloitte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60247
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60247.rss2

Pressekontakt:
Isabel Milojevic
PR Manager
Tel +49 89 29036-8825
imilojevic@deloitte.de


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