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DIHK: Ab 1.Januar gilt Rundfunkgebührenpflicht für PCs/ Politik muss Neuordnung zügig anpacken
Geschrieben am 28.12.2006 - [Nächster Artikel] |
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Berlin (ots) - Die Politik muss im kommenden Jahr zügig die versprochene Neuordnung der Rundfunkgebühren angehen. Das derzeitige geräteabhängige System ist angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Das fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) anlässlich der Einführung von Rundfunkgebühren auf alle internetfähigen Geräte zum 1. Januar 2007.
Die Erhebung von Entgelten auf PCs, Laptops, UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs, die für die Betriebe oft unverzichtbare Arbeitsgeräte sind, aber im Regelfall nicht als Empfangsgeräte genutzt werden, muss auf eine möglichst kurze Übergangszeit beschränkt bleiben.
Die Belastungen für die Unternehmen werden Dank massiver Proteste aus der Wirtschaft zwar nicht so hoch ausfallen wie anfangs befürchtet. Dennoch entstehen zusätzliche Kosten: Betriebe, die bislang kein herkömmliches Radio oder Fernsehgerät angemeldet und somit auch noch keine Rundfunkgebühr gezahlt haben, müssen jetzt künftig monatlich 5,52 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abführen. Dabei besteht nach Auskunft der Rundfunkanstalten die Pflicht zur selbstständigen Anmeldung.
Welche Geräte und Betriebe genau betroffen sind, ob man die Gebührenpflicht durch technische Vorkehrungen umgehen kann, für wie viele PCs je Betriebsgrundstück gezahlt werden muss, wie sich die Gebührenpflicht für Betriebe mit mehreren Standorten, für Telearbeiter oder Bürogemeinschaften gestaltet und viele weitere Einzelheiten erläutert der DIHK jetzt in einem aktualisierten Merkblatt. Abrufbar unter www.dihk.de (Rubrik Branchen Information und Kommunikation).
Originaltext: DIHK Dt. Industrie- und Handelskammertag Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=39438 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_39438.rss2
Pressekontakt: Katrin Sobania Telefon (030) 20308-0 sobania.katrin@berlin.dihk.de
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