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Deutsche Umwelthilfe verklagt Media Märkte wegen "bedingungsloser Uneinsichtigkeit" bei Energiekennzeichnung

Geschrieben am 22-12-2006

Berlin (ots) - Berlin, 22. Dezember 2006: Die Verstöße von
Filialen der Elektrogerätekette Media Markt gegen gesetzlich
vorgeschriebene Verbraucher- und Klimaschutzregelungen halten auch in
der Schlussphase des Weihnachtsgeschäfts an. Obwohl das Landgericht
Stuttgart erst vor zwei Wochen gegen den Media Markt in Esslingen
wegen Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene
Energiekennzeichnung eine einstweilige Verfügung erlassen hatte,
musste die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in den vergangenen Tagen
wegen ähnlicher Vergehen erneut zwei Filialen der Markt führenden
Elektrogerätekette in Ravensburg und Augsburg (Stadtteil Oberhausen)
abmahnen. Erneut lehnte Media-Markt-Anwalt Joachim Nikolaus
Steinhöfel ("Ich bin doch nicht blöd") die Abgabe einer
Unterlassungserklärung ab - garniert mit unflätigen Beschimpfungen
der DUH.

"Dieser Mann praktiziert sein Lebensmotto ´wo ich hinlange, wächst
kein Gras mehr´ jeden Tag", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch die bedingungslose Uneinsichtigkeit Steinhöfels. "Wir
werden wie im Fall Esslingen natürlich auch in Ravensburg und
Augsburg-Oberhausen vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken.
Die Media Markt Saturn Holding zwingt uns über diesen Anwalt ständig
in die juristische Auseinandersetzung, statt endlich zu kapieren,
dass eindeutige Gesetze auch für marktführende Elektromärkte gelten."
Resch kündigte an, dass die DUH weiter Testbesuche in Media Markt-,
Saturn- und anderen Elektromärkten durchführen und Verstöße mit
Abmahnungen und im Fall der Uneinsichtigkeit mit Klagen vor Gericht
beantworten werde. Darüber hinaus würden die betroffenen Filialen auf
der von der DUH im Internet veröffentlichten so genannten
"Schmuddelliste" (www.duh.de) aufgeführt bis die Verstöße aufhören.

Die Energieverbrauchskennzeichnung soll Kunden beim Kauf von Kühl-
und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern (so genannte
"weiße Ware") mit eindeutigen Angaben die Entscheidung für
verbrauchsarme und damit Klima und Ressourcen schonende Geräte
erleichtern. Sie wird heute von vielen großen und kleinen Unternehmen
weitgehend eingehalten. Die zum Metro-Konzern gehörenden
Elektrogeräteketten Media Markt und Saturn hatte die DUH seit über
einem Jahr wegen teilweise laschen Umgangs und teilweise auch
geradezu demonstrativer Ignoranz mehrfach angeprangert und in der
Folge vor den Gerichten bislang ohne Ausnahme obsiegt. Dennoch
erzwingen die betroffenen Filialen aus dem Metro-Konzern weiter
regelmäßig die Auseinandersetzung vor den Gerichten und bemühen dort
im Fall von Niederlagen die jeweils nächste Instanz.

Resch erklärte, dass auch Gespräche mit
Metro-Aufsichtsratsmitglied Erich Greipl und persönliche Kontakte zur
Geschäftsleitung der Metro Saturn Holding GmbH, in jüngster Zeit "für
keinerlei Besserung des provokanten Gebarens" gesorgt hätten. Resch:
"Statt seine Klienten endlich zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu
veranlassen, verlegt sich der Media-Markt-Anwalt nun auf alberne
Beschimpfungen."

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V., Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.:
030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V., Leiterin
Verbraucherschutz und Recht, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.:
030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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