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EnBW stellt Antrag auf Übertragung von Reststrommengen auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I / Optimierung von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit

Geschrieben am 21.12.2006 - [Nächster Artikel]

Berlin/Karlsruhe (ots) - Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute
beim Bundesumweltministerium einen Antrag auf
Reststrommengenübertragung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim I
(GKN I) gestellt. Beantragt wurde die Übertragung von insgesamt 46,9
Terawattstunden (46,9 Milliarden Kilowattstunden) aus dem
Reststrommengenkontingent des Kernkraftwerks Neckarwestheim II (GKN
II). Mit der Übertragung dieser Strommenge ergibt sich für GKN I
rechnerisch eine voraussichtliche Verlängerung der Betriebszeit um
ca. acht Jahre, also voraussichtlich bis zum Jahr 2017. In Folge
dieser Reststrommengenübertragung verkürzt sich gleichzeitig auch die
rechnerische Betriebszeit des abgebenden Kernkraftwerks GKN II um ca.
fünf Jahre, also voraussichtlich ebenfalls bis zum Jahr 2017. Mit dem
Antrag nimmt die EnKK ihr im Atomgesetz ausdrücklich verbrieftes
Recht wahr, die Übertragung von Strommengenkontingenten von einem
Kraftwerk auf ein anderes zu beantragen.

EnBW-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Utz Claassen: "Wir betreiben
keine wahltaktische Kosmetik. Wir wollen Synergien heben in den
Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Wir stellen deshalb
einen kraftvollen Antrag mit echter Substanz. Dabei orientieren wir
uns an internationalen Maßstäben - und all dies selbstverständlich in
vollem Einklang mit dem Wortlaut und den Zielen des Atomgesetzes. Wir
stellen heute einen Antrag, der nachhaltig die Sicherheit erhöht, die
Wirtschaftlichkeit verbessert, preisentlastende Effekte schafft, die
Versorgungssicherheit fördert und wesentlich dem Klimaschutz dient.
Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Kunden und unserer
Umwelt."

Durch die beantragte Strommengenübertragung bleibt die bisherige
Konstellation einer Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim
längstmöglich erhalten und ermöglicht damit die maximale Nutzung der
daraus resultierenden Synergien zugunsten von Sicherheit und
Wirtschaftlichkeit über alle Betriebsphasen. Die gleichzeitige
Beendigung des Leistungsbetriebs von GKN I und GKN II hat den
zusätzlichen Vorteil, dass GKN II nicht solitär laufen und
schließlich als letztes Kernkraftwerk in Deutschland stillgelegt
wird. Die Möglichkeiten auf dem Beschaffungsmarkt verbessern sich
dadurch ebenfalls, wie auch die Wirtschaftlichkeit von
Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Rückbauphase. Der Betrieb als
Doppelblockanlage ist darüber hinaus insbesondere auch
sicherheitstechnisch von großem Vorteil. Der Einsatz des selben
Personals in beiden Blöcken führt zu einer Summierung, Sicherung und
Rückkopplung von Erfahrung und Know-how und optimiert damit
Instandhaltung und Betriebsführung. Für die Region bedeutet dieser
Schritt eine langfristige Sicherung von mehr als 400 Arbeitsplätzen
am Standort Neckarwestheim und gleichzeitig den Erhalt eines
wesentlichen Wirtschaftsfaktors. Baden-Württemberg bewahrt sich mit
dieser Übertragung seine zuverlässige, CO2-arme und sichere
Stromversorgung im Land und die Bundesrepublik eine international
wettbewerbsfähige Energieversorgung.

Das Atomgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Strommengenkontingente
von einem Kraftwerk auf ein anderes übertragen werden können. Der
Antrag der EnKK folgt damit vollumfänglich der Logik und dem Geist
des Gesetzes. Mit diesem Antrag wird in der Summe keine zusätzliche
Kilowattstunde Strom mit Kernenergie erzeugt. Aus Sicht der
Rechtsberatung der EnBW ist die Rechtslage so eindeutig, dass das
Bundesumweltministerium dem Antrag stattgeben muss. "Uns ist die
Feststellung wichtig, dass mit der beantragten
Reststrommengenübertragung nur eine Umverteilung von Reststrommengen
und keine generelle Laufzeitverlängerung verbunden ist. Eine
generelle Laufzeitverlängerung kann nur der Gesetzgeber durch eine
Änderung des Atomgesetzes ermöglichen," betont Dr. Hans-Josef Zimmer,
Vorsitzender der Geschäftsführung der EnBW Kernkraft GmbH.

Wenn dabei gleichwohl auch die öffentliche Diskussion über die
Rolle der Kernenergie im Energiemix der Zukunft einen Impuls erfahren
sollte, würde die EnBW dies durchaus begrüßen. Dies auch vor dem
Hintergrund, dass Bundesumweltminister Gabriel mit Blick auf den
internationalen Klimaschutz vor kurzem erst selbst das Ziel
formuliert hat, Deutschland solle seine Treibhausgas-Emissionen -
statt wie bisher geplant um 30 Prozent - sogar um 40 Prozent bis
2020 unter das Niveau von 1990 mindern. "Angesichts der akut
drohenden Klimakatastrophe darf es nicht länger Tabus geben", meint
Prof. Dr. Utz Claassen. "Wir brauchen eine Modernisierung des
Atomkonsenses, mit der uns durch sicherheitstechnisch flankierte
längere Laufzeiten ein Zeitfenster, ein Geldfenster und ein
Forschungs- und Entwicklungsfenster geöffnet wird, um verbesserte
regenerative Technologien und geeignete Speichertechnologien für eine
ressourcenschonende und emissionsfreie Zukunft zu entwickeln. Es wäre
fatal, wenn wir durch ein übereiltes Abschalten der Kernkraftwerke
fossile Erzeugungsstrukturen über Jahrzehnte zementieren würden."

Originaltext: EnBW Energie Baden Württemberg AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12866
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12866.rss2
ISIN: DE0005220008

Pressekontakt:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com
 
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