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Presserat stellt neue Leitlinien zur Börsenberichterstattung vor Selbstregulierung ersetzt gesetzliche Vorgaben

Geschrieben am 24-03-2006

Bonn (ots) - Der Deutsche Presserat hat heute seine neuen
Leitlinien zur Börsenberichterstattung vorgestellt. Mit dieser
Erweiterung und Konkretisierung seiner bisherigen Regeln um die neue
Richtlinie 7.4 zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung
sowie ergänzende Verhaltensgrundsätze reagiert der Presserat auf eine
Sonderregelung für Journalisten im neuen Wertpapierhandelsgesetz. Das
Gesetz wird damit zum Teil durch die Selbstregulierung ersetzt.

In einem Grußwort würdigte die Parlamentarische Staatssekretärin
im Bundesministerium der Finanzen, Frau Dr. Barbara Hendricks, die
Journalistischen Verhaltensgrundsätze zur
Finanzmarktberichterstattung als einen wichtigen Beitrag zur
Sicherung einer qualitativ hochwertigen Information des
Anlegerpublikums. Mit der Verabschiedung der Verhaltensgrundsätze
würden zugleich die Anforderungen der EU-Marktmissbrauchsrichtlinie
im Rahmen der Finanzmarktberichterstattung umgesetzt. Man setze
hierbei primär auf die journalistische Selbstkontrolle und nicht auf
staatliche Eingriffe.

"Die Presse setzt mit diesen neuen Leitlinien ein wichtiges
Signal", betonte auch der Sprecher des Deutschen Presserats, Fried
von Bismarck. "Die grundrechtlich garantierte Pressefreiheit wurde
von der Branche im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingefordert -
jetzt nimmt die Presse die damit verbundene Verantwortung wahr.
Saubere und sorgfältige Berichterstattung ist dabei unbedingte
Leitlinie. Die strikte Trennung zwischen publizistischer Tätigkeit
und persönlichen Interessen der Journalisten ist von jeher
Bestandteil der presseethischen Regeln nach dem Pressekodex. Dieser
Grundsatz erstreckt sich nun ausdrücklich auch auf den Bereich der
Finanzmarktberichterstattung. Dass dies Marktmanipulationen oder
persönliche Vorteilsnahmen von Journalisten oder Verlegern
ausschließt, versteht sich dabei von selbst", so von Bismarck.

Die neuen Regeln des Pressekodex legen ausdrücklich fest, dass
beruflich erlangte Informationen vor ihrer Veröffentlichung
ausschließlich für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen
persönlichen Vorteil verwendet werden dürfen. Ebenso wenig vertretbar
sind Veröffentlichungen über bestimmte Aktien, die durch persönliche
Bereicherungsabsicht gesteuert sind. So sollen mindestens in einem
Zwei-Wochen-Zeitraum vor und nach einer Veröffentlichung Geschäfte
mit den betreffenden Aktien völlig unterbleiben. Es gilt,
Interessenkonflikte der berichtenden Journalisten weitest möglich
auszuschließen. Darauf ist auch durch die Presseverlage selbst mit
Hilfe organisatorischer Maßnahmen hinzuwirken. Sollten dennoch
Interessenkonflikte aufkommen, ist eine entsprechende Offenlegung
geboten.

Eine besondere Handreichung sind neben der neuen Kodex-Richtlinie
7.4 die ergänzenden Verhaltensgrundsätze und Empfehlungen, die der
Presserat am 2. März verabschiedet hat. Zusammengefasst und
informativ werden hier nicht nur die weiterhin geltenden gesetzlichen
Vorgaben zum Marktmissbrauch sowie zum Umgang mit
Insiderinformationen erläutert. Alle Aspekte, die bei der
Wirtschaftsberichterstattung einschließlich der Erstellung und
Verbreitung von Finanzanalysen zu beachten sind, werden hier noch
einmal dargelegt. Fachbegriffe werden erläutert und Beispiele für die
Umsetzung der neuen Presserats-Richtlinie gegeben.

"Aus Sicht der Journalisten war wichtig, dass die tägliche Arbeit
der Wirtschaftsmedien und Wirtschaftsredaktionen nicht erschwert
wird. Für die meisten Journalisten, die ständig über Unternehmen und
Märkte berichten, gelten bereits hausinterne, meist auch
arbeitsrechtlich verbindliche Vorschriften, die den jetzt
verabschiedeten Leitlinien entsprechen oder durch kleine Ergänzungen
kompatibel gemacht werden können. Die Leitlinien geben zugleich all
den Journalisten und Redaktionen Orientierung, die sich nur selten
mit marktrelevanten Themen befassen", so die Bewertung von Peter
Ehrlich, Chefkorrespondent der Financial Times Deutschland, der im
Rahmen einer Expertenrunde an der Erarbeitung dieser Regeln
mitgewirkt hatte.

Für die Erstellung und Weitergabe von Finanzanalysen treten nun
die Presseratsregelungen an die Stelle der entsprechenden
gesetzlichen Vorschriften. Diejenigen Journalisten, die sich dem
Pressekodex verpflichten, sind insoweit nicht an das Gesetz und die
staatliche Aufsicht, sondern an das Verfahren beim Presserat
gebunden. Ein vergleichbares Modell bewährt sich beim Presserat
bereits seit 2002 im Bereich des redaktionellen Datenschutzes, wo es
für einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Datenschutz und der
Pressefreiheit sorgt. Auch im Bereich der Finanzberichterstattung
wird die Selbstregulierung eine gute Grundlage bieten, um sowohl den
Anlegerschutz als auch die Pressefreiheit angemessen sicherstellen zu
können.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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