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Plasmatreat gewinnt Streit um europäisches Patent
Geschrieben am 19.12.2006 - [Nächster Artikel] |
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Steinhagen (ots) -
Das Europäische Patentamt (EPA) hat mit Entscheidung vom 12.12.2006 das Patent EP 0 761 415 von Plasmatreat betreffend ein Verfahren zur Erhöhung der Benetzbarkeit der Oberfläche von Werkstücken aufrechterhalten. Einsprechende waren die Firmen AFS, Neusäß, RAantec, Borgholzhausen und arcotec, Mönsheim. Der Hauptanspruch des Patents schützt ein Verfahren, bei dem ein gebündelter Plasmastrahl durch eine Bogenentladung erzeugt wird. Mit Hilfe dieses Plasmastrahls werden Werkstückoberflächen behandelt, ohne dass es zu einer Übertragung der Bogenentladung kommt. Dabei wird die Bogenentladung in charakteristischer Weise mit einer Hochfrequenz-Wechselspannung betrieben.
Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsbestand des von Plasmatreat als Basisschutzrecht angesehenen Patents erneut bestätigt worden, nachdem das EPA die Schutzfähigkeit bereits erstinstanzlich mit Entscheidung vom 5.7.2005 bestätigt hatte. Die jetzt vorliegende Entscheidung ist auf europäischer Ebene endgültig.
Plasmatreat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Landgericht Düsseldorf im Sommer diesen Jahres in zwei Patentverletzungsverfahren zu Gunsten von Plasmatreat entschieden hatte, und zwar gegen RAantec und arcotec. In den genannten Entscheidungen ist das Gericht den jeweiligen Anträgen von Plasmatreat gefolgt, wonach das Klagepatent mittelbar verletzt wird, weil die "PlasmaJet" bzw. "arcospot" genannten Vorrichtungen bestimmt und geeignet sind, das zu Gunsten von Plasmatreat geschützte Verfahren durchzuführen. Beide Unternehmen sind zudem wegen mittelbarer Patentverletzung zur Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz verurteilt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Plasmatreat sieht die jüngste Entscheidung des EPA in Linie mit einer Mehrzahl von Entscheidungen, die ihre gewerblichen Schutzrechte bestätigt haben. Unter Berücksichtigung der erwähnten Entscheidungen der Düsseldorfer Patentstreitkammer zeigt sich nicht nur die Werthaltigkeit, sondern auch die Durchsetzungsfähigkeit der zugunsten von Plasmatreat geschützten Erfindung.
Plasmatreat GmbH www.plasmatreat.de
Originaltext: PLASMATREAT Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58774 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58774.rss2
Pressekontakt: Blue Rondo International e.K. Ines Melamies Tel.: 0234-890 6190 im@bluerondo.de www.bluerondo.de
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