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PR-Ratsrüge für DWS und den Mediendienst JDB Media

Geschrieben am 18-12-2006

Bonn (ots) - Die DWS Investment GmbH in Frankfurt hat durch
Vermittlung der Hamburger JDB Media Agentur in dem Magazin NEW
INVESTOR, einer der WIRTSCHAFTSWOCHE 14 / 2006 beigelegten
Publikation der Verlagsgruppe Handelsblatt, ein achtseitiges
"Anzeigen-Supplement" geschaltet. Als Anzeigen sind darin jedoch nur
die 1. und die 8. Seite ausgewiesen. Die dazwischen platzierten 6
Seiten enthalten journalistisch aufgemachte Beiträge, die nicht als
Anzeigen erkenntlich waren.

Die Kennzeichnungspflicht für Anzeigen wurde hiermit umgangen. Der
PR-Rat erkannte folglich auf einen Fall von Schleichwerbung und
spricht gegen die DWS Investment GmbH und die JDB Media Agentur je
eine Rüge aus.

Die Media-Agentur verwies zu ihrer Rechtfertigung auf das
gegenüber dem normalen WIWO-Heft geänderte Layout des Supplements.
Aber Leser, die solche Hefte durchblättern und sich nur punktuell mit
einzelnen Beiträgen befassen, werden aus unterschiedlichen Schriften
und einer eventuell fehlenden Paginierung nicht auf eine Folge von
Anzeigenseiten schließen. Das DWS-Special war durch seine durchgehend
journalistische Aufmachung auch darauf aus, einen solchen Eindruck
nicht aufkommen zu lassen.

Die DWS Investmentgesellschaft machte geltend, dass sie davon
ausgegangen war, dass die von ihr beauftragte Agentur alle
Richtlinien in Bezug auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung von
Anzeigen-Supplements kenne und entsprechend umsetze. Es erscheint dem
Rat jedoch unwahrscheinlich, dass ihr zum Beispiel der auf einer
Blattleiste als "Interview" und nicht als "Anzeige" gekennzeichnete
Beitrag ihres vorsitzenden DWS-Geschäftsführungsmitglieds nicht
vorher vorgelegen hatte.

Der DRPR lässt sich dabei auch von dem Grundsatz leiten, dass
tatsächliche oder behauptete Unwissenheit nicht vor einer Rüge
schützt. Es darf professionell handelnden Personen zugemutet werden,
sich mit den für sie einschlägigen Regeln und Normen vertraut zu
machen und ihre Dienstleister entsprechend zu verpflichten und zu
kontrollieren.

Die Investmentgesellschaft, die Media-Agentur und die
Verlagsgruppe Handelsblatt haben den PR-Rat darüber informiert, dass
sie sich "künftig um eine deutlichere Kennzeichnung der
Anzeigenstrecken bemühen werden".


Originaltext: DPRG - Dt. Public Relations Gesellschaft
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6688
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6688.rss2


Kontakt:
Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender des Deutschen Rates für Public
Relations (DRPR), Tel.: 0173 - 3 52 52 09


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