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Tabakwerbung und -kommunikation weiter eingeschränkt / British American Tobacco sieht sich in Haltung zu Markenkommunikation im Internet bestätigt

Geschrieben am 15.12.2006 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) - In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche
Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie, das
voraussichtlich Anfang Januar in Kraft treten wird, verabschiedet.

"Unsere Kommunikation mit der Gesellschaft und unseren Kunden wird
damit natürlich nicht leichter, aber wir haben mit dieser Entwicklung
gerechnet", fasst Mark Cobben, Vorstandsvorsitzender von British
American Tobacco in Deutschland das heutige Ergebnis zusammen: "Auf
der anderen Seite sehen wir uns darin bestätigt, unsere
Markenkommunikation im Internet bereits vor gut zwei Jahren so
eingerichtet zu haben, dass sie weder von Jugendlichen unter 18
Jahren noch grenzüberschreitend eingesehen werden kann und damit auch
weiterhin im Einklang mit der Richtlinie steht."

British American Tobacco hatte Anfang 2005 als erstes
Tabakunternehmen in Deutschland seine Markenseiten im Internet mit
dem eigens dafür entwickelten Altersverifikationssystem "CHEKX"
ausgerüstet. Die Kommission für Jugendmedienschutz in Deutschland
hatte das System geprüft und BAT "Rechtssicherheit für die
Markenkommunikation im Internet" zugesprochen.

Der Europäische Gerichtshof hatte am 12. Dezember in seiner
Entscheidung zur Abweisung der Klage der Bundesrepublik Deutschland
gegen die Richtlinie über Tabakwerbung noch einmal klargestellt, dass
das Verbot der Werbung in "gedruckten Veröffentlichungen" nur
Veröffentlichungen wie Zeitungen, Zeitschriften und Magazine erfasst,
die für die breite Öffentlichkeit gedacht sind. Das Verbot gilt
ebenso für frei zugängliche Internetseiten.

Nach dem ab Januar 2007 in Deutschland gültigen Gesetz wird
Werbung für Tabakprodukte im frei zugänglichen Internet verboten
sein. British American Tobacco wird damit auch zukünftig der durch
"CHEKX" eingeschränkten Benutzergruppe seiner Internetkommunikation
Informationen rund um die Produkte und Marken des Unternehmens zur
Verfügung stellen können. Damit erfüllt das Unternehmen auch das
Anliegen der Europäischen Union, die von Deutschland stets die
Verbesserung des Jugendschutzes und das Verbot grenzüberschreitender
Werbung für Tabakprodukte eingefordert hatte.

So funktioniert "CHEKX" (z.B. unter www.luckystrike.de):
Jeder Nutzer muss sich mit seinem Namen, Postadresse, E-Mail-Adresse,
Geburtsdatum und Personalausweisnummer registrieren. CHEKX überprüft
die angegebenen Daten durch eine Verifizierung sowohl der Post als
auch der E-Mail-Adresse. Der Nutzer muss Geburtsdatum und
Personalausweisnummer in zwei unabhängigen Schritten angeben. Die
Übereinstimmung dieser Daten wird umgehend vom System geprüft. Bei
Überschreiten eines für die Dateneingabe vorgesehenen Zeitlimits wird
der Nutzer für den Anmeldeprozess gesperrt.

Sofern die Prüfung verifiziert, dass der Nutzer mindestens 18
Jahre alt ist, wählt er ein individuelles Passwort aus. Dieses
Passwort wird vor erstmaligem Zugang zwecks Sicherstellung der
Identität von Anmelder und Inhaber der E-Mail-Adresse nochmals
überprüft. Dazu erhält der Anmelder eine speziell generierte E-Mail,
die einen personalisierten Link zur Freigabe enthält. Bestandteil von
CHEKX ist außerdem, dass die BAT Markenseiten bei der Internet
Content Rating Association (ICRA) gelabelt und mit dem System
ICRAplus ausgestattet sind. Eltern können den Browser so einstellen,
dass gelabelte Internetseiten gesperrt werden.


Originaltext: BAT British American Tobacco Germany
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12459
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12459.rss2


Pressekontakt:
Ulf Bauer
Leiter Unternehmenskommunikation
British American Tobacco (Germany)
Tel.: +49 40 4151 2573
e-mail: ulf_bauer@bat.com
 
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