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Voß: Urteil gegen Schmid missachtet Rechtsgrundlagen des SWR - Sender will Gutachten einholen

Geschrieben am 15-12-2006

Stuttgart (ots) - Der SWR will durch ein Rechtsgutachten klären
lassen, ob ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden mit dem
SWR-Staatsvertrag vereinbar ist. SWR-Intendant Peter Voß reagierte
damit am Freitag vor dem SWR-Rundfunkrat auf ein Urteil des
Amtsgerichts Baden-Baden gegen den ehemaligen SWR-Fernsehdirektor Dr.
Christof Schmid. Schmid war am 13. Dezember 2006 wegen Untreue zu
Lasten des SWR zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist
nicht rechtskräftig; Schmid wird in die nächste Instanz gehen. Als
Fernsehdirektor hatte Schmid eine Sendung mit einem anschließenden
Empfang aus Anlass des 60. Geburtstags von Intendant Peter Voß im
Januar 2001 aus dem Haushalt der Fernsehdirektion finanziert. Der
Amtsrichter folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach zwar
der Intendant den Empfang hätte veranstalten dürfen, nicht aber der
Fernsehdirektor.

SWR-Intendant Voß kritisierte, dass aus einer reinen
Zuständigkeitsfrage ein materieller Schaden für den SWR konstruiert
werde, der objektiv nicht entstanden sei. Das Baden-Badener Urteil
ignoriere den SWR-Staatsvertrag und damit die Rechtsgrundlagen des
Senders und werde keinen Bestand haben, so der SWR-Intendant. Voß
wandte sich zugleich gegen öffentliche Einschüchterungsversuche der
Baden-Badener Staatsanwaltschaft und warf ihr einen Mangel an
rechtsstaatlicher Sensibilität vor.

Den vollständigen Wortlaut der heutigen Rede des SWR-Intendanten
vor dem SWR-Rundfunkrat, die an die anwesenden Journalisten verteilt
wurde, finden Sie im Internetangebot des SWR unter der Adresse
http://www.swr.de/presseservice/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ariane Pfisterer, Tel.:
0711/929-1030.

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7169
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7169.rss2


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