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Haufe aktuell: Erhebliche steuerliche Entlastungen für Vereine und Verbände geplant

Geschrieben am 14-12-2006

Freiburg (ots) - Mit großzügigen Steuervorteilen von ca. 400
Millionen Euro sollen bereits ab Januar 2007 gemeinnützige
Aktivitäten und ehrenamtliches Engagement gefördert werden.

Noch im September sorgten angebliche Pläne der Bundesregierung für
Unruhe, Vereine steuerlich künftig schlechter zu stellen, was
erhebliche Auswirkungen für viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
und Übungsleiter gehabt hätte.

Die Reaktion des Bundesfinanzministers folgte prompt: "Die
Bundesregierung würdigt die große Bedeutung des Ehrenamtes und
unserer Vereine und überlegt zur Zeit vielmehr, wie dieses
herausragende Engagement weiter gestärkt werden kann."

Schneller als gedacht, sollen diesen Worten nun konkrete Taten
folgen: Bundesfinanzminister Steinbrück kündigte an, noch vor
Weihnachten einen ersten Referentenentwurf zu einem Gesetz zur
Förderung des bürgerlichen Engagements vorzulegen, die erste Lesung
im Bundestag ist im Februar oder März 2007 geplant. Besonders wichtig
dabei: Die neuen Steuervorteile sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007
für die Vereinspraxis zur Anwendung kommen.

Erste Einzelheiten: Es sind höhere Pauschalen für Übungsleiter
geplant. Wer steuerbegünstigte betreuerische oder pädagogische
Aufgaben für gemeinnützige Körperschaften nebenberuflich übernimmt,
kann ab Januar 2007 bis zu 2.100 Euro (bisher 1.848 Euro) steuer- und
sozialversicherungsfrei erhalten. Damit können ab dem kommenden Jahr
höhere Übungsleitervergütungen bis zu 175 Euro pro Monat gezahlt
werden. Auch bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer soll es mehr
Entlastung geben. Erst bei Bruttoeinnahmen aus Werbegeldern und
Bewirtungsumsätzen beim Verkauf von Speisen und Getränken von mehr
als 35.000 Euro im Vereinsjahr 2007 muss der dann steuerpflichtige
Gewinn ermittelt werden. Von der Erhöhung dieser Besteuerungsgrenze
werden vor allem die kleineren Vereine mit geringen Einnahmen im
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb profitieren können. Für
ehrenamtliche Tätigkeiten soll es eine neue Steuerpauschale geben.
Wer mindestens 20 Stunden in der Woche ehrenamtlich arbeitet, soll
300 Euro von seiner Steuerschuld absetzen können, wenn man
unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen im Auftrag einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts, z.B. AWO oder DRK,
betreut. Außerdem ist eine deutliche Verbesserung des Spendenrechts
vorgesehen, u. a. die Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen als Spende
für Kulturfördervereine bis hin zur Absenkung des geltenden
Spendenhaftungssatzes auf 30 Prozent. Das soll weitere Anreize zur
Spendenwilligkeit zugunsten gemeinnütziger Vereine und Verbände
schaffen.

"Wenn dieses Programm zügig umgesetzt wird, hat auch die Politik
die Signale richtig verstanden", so Professor Gerhard Geckle,
Rechtsanwalt und Herausgeber des Praxiswerks "Der Verein". "Jetzt
gilt es, auch über die Verbände dieses wichtige, begrüßenswerte
Reformvorhaben sehr aufmerksam zu begleiten, um die längst fällige
Förderung der ehrenamtlichen Betätigung über dieses Reformvorhaben
zügig zu verwirklichen. Vielleicht gelingt dann noch die eine oder
andere ergänzende Verbesserung im Interesse unserer Vereine".

Die Haufe Mediengruppe informiert über aktuelle Vereinsthemen
kostenfrei unter www.vereins-office.de.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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