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Montag, 15. Januar 2007, 19.25 Uhr / WISO

Geschrieben am 30-11-2006


Mainz (ots) - Montag, 15. Januar 2007, 19.25 Uhr

WISO
mit Michael Opoczynski

WISO Tipp: Winterpflichten – Was gilt für Hauseigentümer, Mieter und
Vermieter?

Winterzeit ist Rodelzeit – und macht vielen richtig Spaß. Andere
hingegen plagen sich alle Jahre wieder mit den gleichen Fragen: Wer
schippt Schnee? Wer streut den Gehweg? Wie warm muss die Mietwohnung
sein?

Schneeschippen und Streuen ist eigentlich Sache der Gemeinden oder
Städte. Die Kommunen wälzen diese Pflicht aber in der Regel auf die
Hauseigentümer der anliegenden Grundstücke ab – und diese wiederum
auf die Mieter. Wer seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt,
muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen und macht sich
womöglich sogar schadenersatzpflichtig. Wann muss man in Aktion
treten? Was gilt für alte und kranke Menschen?

Bleibt die Mietwohnung im Winter kalt, kann es nicht nur für den
Mieter ungemütlich werden. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die
Heizung funktioniert. Wie kann der Mieter sein Recht auf eine warme
Wohnung durchsetzen? Kann er die Miete mindern, wenn der Vermieter
seiner Heizpflicht nicht nachkommt?

Die Antworten im WISO-Tipp am Montag, 15. Januar 2007, im ZDF.


Mainz, 30. November 2006
ZDF Pressestelle
Bitte an Liste 1

Originaltext: ZDF
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Telefon: 06131 / 70 - 2120


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