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DFL Deutsche Fußball Liga GmbH: 65 / 2006 Gemeinsames Rechtsgutachten "Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter"

Geschrieben am 28.11.2006 - [Nächster Artikel]

Frankfurt (ots) - Der Ligaverband veröffentlicht gemeinsam mit dem
Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem Deutschen Olympischen-Sportbund
(DOSB) ein Rechtsgutachten zum Thema "Leistungsschutzrecht für
Sportveranstalter", das bei Professor Reto Hilty und Dr. Frauke
Henning-Bodewig (beide Max-Planck-Institut, München) in Auftrag
gegeben wurde. Die Studie wurde am 11. April 2006 von der Kommission
"Sportwetten", die sich aus Vertretern von Politik und Sport
zusammensetzte, in Auftrag gegeben. Eingesetzt wurde die Kommission
durch die Ministerpräsidentenkonferenz vom 23.Juni 2005.

Die Auftraggeber, die Staats- und Senatskanzleien Bayern, Berlin,
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Deutsche Sportbund,
der Deutsche-Fußball-Bund und der Ligaverband hatten sich zum Ziel
gesetzt, die Notwendigkeit eines zivilrechtlichen (sui-generis-)
Schutzrechtes für Sportveranstalter überprüfen zu lassen.

Bei Erteilung des Auftrags ging man von der festen Annahme aus,
dass das Bundesverfassungsgericht dem staatlichen Glückspielmonopol
eine Absage erteilt. Nach der Entscheidung des BverfG vom 28. März
2006 relativierte sich diese Annahme, doch die Studie wurde planmäßig
in Auftrag gegeben, auch um die Position des Sports, im Falle eines
Fortbestandes des Monopols, grundsätzlich zu stärken.

Das nun veröffentlichte Ergebnis bestätigt aus wissenschaftlicher
Betrachtungsweise das, was gegenwärtiges Meinungsbild ist.

Die Studie zeigt eindrucksvoll die unübersichtliche Rechtslage für
Sportveranstalter auf und macht deutlich, dass derzeit kein Recht
existiert, welches das aufgezeigte Problem, nämlich den Schutz der
Leistungen eines Veranstalters, im Kern trifft. Als
Veranstalterleistungen werden beispielsweise die Organisation,
Planung, Kontrolle und Durchführung von Sportveranstaltungen
angesehen. Können die entsprechenden Investitionen wegen Übernahmen
durch Dritte nicht angemessen amortisiert werden, besteht die
Möglichkeit eines Marktversagens. Ein solches ist aber auch deswegen
denkbar, weil angesichts der diffusen Regelungen, die teils zu
suboptimalem, teils zu überschießendem - jedoch in keinem Fall zu
einem alle Interessen berücksichtigenden - Schutz führen, keine
ausreichende Rechtssicherheit besteht. Dies schadet je nach dem nicht
nur den Interessen der Sportveranstalter, sondern auch jenen der
Allgemeinheit.
Die Autoren, Prof. Reto Hilty und Frau Dr. Frauke Henning-Bordewig,
kommen demzufolge zu dem Ergebnis, dass es rechtspolitisch
wünschenswert ist, die rechtliche Situation im Zusammenhang mit
Sportveranstaltungen einer klaren rechtlichen Regelung zuzuführen.

Ein Grundgedanke der Auftraggeber war es, durch Schaffung eines
Leistungsschutzrechts auf dem deutschen Markt die Diskussion
innerhalb der Europäischen Union zu beleben, da viele
Sportveranstalter aus EU-Mitgliedsstaaten unter ähnlichen Bedingungen
leiden. Durch die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung der
Medien und des Sports ist eine europäische Lösung zwingend geboten.

DFB und Ligaverband daher legen großen Wert darauf, dass die
Ergebnisse des Rechtsgutachtens noch vor der Beschlussfassung der
Ministerpräsidenten über den neuen Lotteriestaatsvertrag zum
Glückspielwesen am 13. Dezember 2006 veröffentlicht und entsprechend
berücksichtigt werden.

Nach Einschätzung der Auftraggeber kann ein entsprechendes
Leistungsschutzrecht dazu beitragen, wettbewerbsgerechte
Rahmenbedingungen für Sportveranstalter zu schaffen und dafür zu
sorgen, dass der Sport eine neue, sozialpolitisch eingebundene
Wertschöpfung erfährt. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sich
der Gesetzgeber für die Verteidigung des Monopols oder für ein
sogenanntes Konzessionsmodell entscheidet. In beiden Fällen bleibt
es rechtspolitisch bei den Feststellungen des Gutachtens - nämlich
der Rechtsunsicherheit - mit den Folgen möglichen Marktsversagens.

Die Veröffentlichung des Gutachtens erfolgt zunächst auf den
Internetseiten der Auftraggeber. Anschließend soll die Studie in
gedruckter Form vorgelegt werden. Die Auftraggeber planen zusätzlich
eine öffentliche Veranstaltung, auf der die Kernaussagen der Studie,
auch im Beisein der Autoren, erläutert werden. Weitere Details werden
rechtzeitig mitgeteilt.

gez. Wilfried Straub
Wettbeauftragter des DFB und des Ligaverbandes

Frankfurt / Main, den 28.11.2006

Originaltext: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52476
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52476.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Kommunikation/PR
Telefon: 069 - 65005 - 333
Fax: 069 - 65005 - 557
E-Mail: presse@bundesliga.de
 
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