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O-Ton-Beitrag: Arbeiten ohne Grenzen

Geschrieben am 27-11-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Das Tonmaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Immer mehr Deutsche arbeiten angesichts der fortschreitenden
Globalisierung zeitweise im europäischen Ausland. Wenn man in einem
der 25 Mitgliedstaaten der EU arbeitet, in denen das
Gemeinschaftsrecht gilt oder in einem Staat, mit dem die
Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen zum
Rentenversicherungsrecht für die Beschäftigung abgeschlossen hat,
erwirbt man dabei auch Rentenansprüche, erklärt Ulrich Theil,
stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Bund:

O-Ton, 16 sec.
"Es gelten für die Beschäftigung stets, und das ist wichtig, die
nationalen rentenrechtlichen Vorschriften des Beschäftigungslandes.
Ob und in welchem Umfang eine Versicherungspflicht in einem Land
besteht, hängt somit von den Vorschriften des Gastlandes ab."

Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend, also
zeitlich begrenzt, für ihren Arbeitgeber im Ausland arbeiten - zum
Beispiel für ein bestimmtes Bauvorhaben - und weiter ihr Gehalt
erhalten, für die gelten auch weiterhin die deutschen
Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht. Das nennt man dann
eine Entsendung.
Für die Berechnung der Rente werden alle einzelnen Zeiten
berücksichtigt:

O-Ton, 25 sec.
"Wesentlich für alle Mitgliedstaaten ist, dass für die späteren
Rentenansprüche die Beitragszeiten für die Erfüllung der Wartezeit
zusammengerechnet werden. Die Addition einer Zeit einer 15-jährigen
Beschäftigung in Deutschland und einer 20-jährigen Beschäftigung in
Frankreich führt damit zum Beispiel zur Anspruchserfüllung für eine
Rente an langjährig Versicherte in Deutschland."

Im Rentenfall rechnet dann aber jedes Land nach seinen eigenen
Vorschriften die Rente aus. Wer im Laufe seines Berufslebens
beispielsweise jeweils mehrere Jahre in Deutschland, Frankreich und
Spanien gearbeitet hat, erhält später im Rentenalter aus jedem dieser
Länder eine Rentenzahlung. Die einzelnen Länder zahlen aber nach
ihren nationalen Voraussetzungen eine Rente. Das heißt, die in den
Gastländern erworbenen Ansprüche auf Zahlung einer Rente werden von
jedem einzelnen Land nach den dort geltenden Bestimmungen geprüft und
errechnet. Die Rentenantragstellung ist einfach:

O-Ton, 23 sec.
"Es muss nur einmal ein Rentenantrag gestellt werden, und zwar in dem
Land, in dem man zu diesem Zeitpunkt wohnt. Damit hat man dann
sozusagen das europäische beziehungsweise das internationale
Rentenverfahren in Gang gesetzt.
Der Antrag gilt in diesen Fällen dann auch in allen anderen
betroffenen Ländern als gestellt."

Für alle, die im Ausland arbeiten wollen, informieren die
Rentenversicherungsträger bundesweit mit Internationalen
Beratungstagen. Orte und Termine werden im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de bekannt gegeben. Die Deutsche
Rentenversicherung bietet zudem eine kostenlose Broschüre "Arbeit im
Ausland" an. Sie kann entweder im Internet oder über das bundesweit
erreichbare Servicetelefon unter 0800 1000 4800 bestellt werden. Dort
erhält man natürlich auch weitere Informationen zur
Auslandsbeschäftigung.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung
Bund,Telefon: 030 865-36750, Fax: 030 865-27379, D2: 0172 3821705,
m@il gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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