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Haufe aktuell: Bestimmte Auskünfte des Finanzamtes künftig gebührenpflichtig

Geschrieben am 24-11-2006

Freiburg (ots) - Steuerliche Regelungen sind kompliziert, manchmal
sogar so kompliziert, dass auch ausgewiesene Experten nicht sicher
sind, wie ein bestimmter Sachverhalt steuerrechtlich zu würdigen ist.
Liegt ein solcher Fall vor, kann unter bestimmten Voraussetzungen
beim Finanzamt eine sog. verbindliche Auskunft beantragt werden.
Diese wird zwar unter Vorbehalt erteilt, bietet aber dennoch ein
hohes Maß an Rechtssicherheit. Denn dadurch wird die Beurteilung des
Finanzamts aktenkundig, selbst wenn erst Jahre später eine
Überprüfung von Steuersachverhalten erfolgt.

Eine Dienstleistung, die mancher Steuerzahler, Steuerberater oder
Lohnbuchhalter gern in Anspruch nimmt, zumal sie kostenlos ist -
bislang zumindest.

Künftig lassen sich die Finanzämter ihre Dienstleistungen bei
Auskünften bezahlen. Eine entsprechende Ergänzung der Abgabenordnung
als Rechtsgrundlage liegt heute dem Bundesrat zur Entscheidung vor
und soll mit ihrer Verkündung - also innerhalb der nächsten Wochen -
bereits in Kraft treten. Nach Berechnungen des BDI bedeutet das für
manche Unternehmen bis zu einer Millionen Euro Zusatzkosten im Jahr.

Was kommt auf den Steuerzahler oder den eingeschalteten Berater
zu? Im Regelfall richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert,
wie es auch im Gerichtskostengesetz vorgesehen ist. Kann die
Finanzbehörde keinen Gegenstandwert ermitteln, wird eine
Zeitgebühr(pro angefangene 1/2 Stunde 50 Euro, mindestens jedoch 100
Euro) erhoben. Ein kleines Trostplaster: Für die normale
Einkommensteuererklärung eines Durchschnittverdieners spielte die
schriftliche Auskunft bisher selten eine Rolle. Die von ihnen oft
genutzten mündlichen Anfragen bei den Finanzämtern sind von der
Gesetzesänderung nicht berührt. Auch die Informationszentren der
Finanzbehörden bleiben kostenlos. Aber dafür sind die Auskünfte im
Zweifelsfall auch nicht rechtsverbindlich.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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