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Kassen sollen Krebspatienten Cannabispräparat erstatten / THC Pharm GmbH begrüßt Stellungnahme des Brandenburger Gesundheitsministeriums

Geschrieben am 17-11-2006

Frankfurt (ots) - Die THC Pharm GmbH hat die Stellungnahme des
Brandenburger Gesundheitsministeriums zur Kostenübernahme des
Cannabis-Medikamentes Dronabinol begrüßt. Das Ministerium hatte als
Antwort auf einen offenen Brief von Hinterbliebenen eines
Krebspatienten bestätigt, dass Dronabinol bei schweren
Krankheitsverläufen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) verordnet werden kann. Dies wurde immer wieder von
Krankenkassen bestritten, obwohl ein schon am 4.4.2006 ergangenes
Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B1 KR 7/05 R) die
Leistungspflicht der Krankenkassen für nicht zugelassene Medikamente
bestätigte.

Das von der THC Pharm GmbH in Deutschland eingeführte Dronabinol
ist der Hauptinhaltsstoff aus dem Cannabis und wird als Rezeptur vom
Apotheker in Form von Tropfen oder Kapseln individuell hergestellt.
Es ist daher gemäß § 2 Arzneimittelgesetz von der Zulassung für
bestimmte Indikationen ausgenommen. Schon Ende letzten Jahres hatte
das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gesetzliche
Krankenversicherung unter gewissen Umständen auch solche Therapien
bezahlen muss, die keine Zulassung für eine bestimmte Indikation
haben. Dies ist zum Beispiel in der Onkologie bei Kindern fast
durchgehend der Fall, da es kaum speziell für Kinder zugelassene
Krebstherapien gibt. Um dieser Unsicherheit vorzubeugen legte das
oberste Gericht fest, dass die GKV die Kosten einer
Behandlungsmethode übernehmen muss, wenn

- eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung
vorliegt
- eine zugelassene Behandlungsmethode nicht zur Verfügung steht
- und eine "nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung" oder
Linderung besteht

Zuletzt hatte der Fall des Potsdamer Arztes Knud Gastmeier für
Aufsehen gesorgt, der Dronabinol an Auszehrung leidenden
Krebspatienten verordnet hatte. Nach Berichten der Potsdamer Neuesten
Nachrichten wurden die Kosten stets übernommen, sofern der Patient
verstarb. Als Gastmeier aber mit dem Medikament das Leben eines
Patienten rettete, schickte ihm seine Krankenkasse, die AOK Sachsen
Anhalt eine Regressforderung über 51.000 EUR.

Die THC Pharm GmbH hofft nun, dass lebensbedrohlich erkrankte und
gleichzeitig austherapierte bzw. unter starken Nebenwirkungen
leidende Patienten die Therapie erhalten, die Ihnen auch tatsächlich
hilft. Eine Stellungnahme der AOK Brandenburg steht noch aus.

Über die THC Pharm GmbH

Die THC Pharm GmbH wurde vor 10 Jahren aus einer
Patienteninitiative gegründet, um all jenen Patienten, die gute
therapeutische Erfahrungen mit illegal konsumierten Marihuana oder
Haschisch gemacht hatten, eine qualitativ bessere, gut dosierbare und
besonders für Allergiker geeignete, legale Alternative zu bieten.

Nachdem es anfänglich nur schwer gelang, Dronabinol, den
Hauptwirkstoff aus dem Cannabis als Therapie in Deutschland bekannt
zu machen, bestätigen jüngste Forschungsergebnisse das Potenzial
dieser Wirkstoffklasse. Inzwischen gehören Medikamente auf
Cannabisbasis zu den Schwerpunkten der pharmazeutischen Forschung im
In- und Ausland.

Die THC Pharm GmbH, die neben dem Vertrieb von Dronabinol auch
Serviceleistungen für die Industrie und Referenzsubstanzen anbietet,
setzt dabei auf ein erstklassiges Forschungsteam und eine
jahrzehntelange Erfahrung mit dem therapeutischen Potenzial von
Cannabinoiden.

Originaltext: THC PHARM GmbH - The Health Concept
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=32151
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_32151.rss2

Pressekontakt:
Holger Rönitz
Presseabteilung THC Pharm GmbH
Mob.: +49 151 16 20 49 79
roenitz@thc-pharm.de


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