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VDGH: Regelmäßige Blutzuckerselbstmessung vermeidet Folgeerkrankungen
Geschrieben am 14.11.2006 - [Nächster Artikel] |
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Frankfurt (ots) - Die Zahl der Diabetiker steigt rasant. Über fünf Millionen Zuckerkranke sind mittlerweile in Deutschland in ärztlicher Behandlung. Die Ausgaben hierfür drohen das Gesundheits- und das Sozialsystem zu sprengen. Insbesondere die Folgeerkrankungen des Diabetes, so der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH), verursachen hohe Kostensteigerungen.
Gelingt es, Diabetes-Folgen, wie etwa Herzinfarkt, Schlaganfall oder Amputationen, zu vermeiden, würden die Krankenkassen finanziell massiv entlastet. "Die regelmäßige Kontrolle des Blutzuckerspiegels ist dafür entscheidend", betonte VDGH-Geschäftsführer Dierk Meyer-Lüerßen heute (14.11.) aus Anlass des Weltdiabetestags in Frankfurt. "Wer seinen Blutzuckerspiegel kennt, der verhält sich gesundheitsbewusster." Denn Ursache für Diabetes-Typ-2 sei vielfach Bewegungsarmut und falsche Ernährung, und dies lasse sich ändern. "Dank der Blutzuckerselbstmessung können die Patienten sofort erkennen, ob und wie sich ihr veränderter Lebensstil auf ihre Krankheit auswirkt - und dies motiviert sie, die gesündere Lebensweise beizubehalten."
Untermauert wird diese Aussage durch das Ergebnis der so genannten ROSSO-Studie (Martin et al.: Retrolective Study Self-Monitoring of Blood Glucose and Outcome in Patients with Type 2 Diabetes, Diabetologia 49; 2 (2006): 271-278). Über mehrere Jahre hinweg wurde der Gesundheitszustand von Patienten dokumentiert, die ihre Blutzuckerwerte regelmäßig selbst messen und solchen, die dies nicht tun. Ergebnis: Patienten, die ihren Blutzuckerspiegel mit Blutteststreifen kontrollierten, leben länger und leiden deutlich seltener an Folgekrankheiten.
Der VDGH-Geschäftsführer beklagte daher die wachsende Zurückhaltung vieler Ärzte, Blutzuckerteststreifen zu verordnen. Meyer-Lüerßen führt dies auf die unbegründete Furcht vor Regresszahlungen zurück. Er wies darauf hin, dass die Verordnung von Blutzuckerteststreifen nicht durch die Bonus-Malus-Regelung für Ärzte berührt werde, die mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz am 1. Mai eingeführt wurde. Der VDGH-Geschäftsführer erinnerte daran, dass die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft die Selbstmessung für alle Arten des Diabetes empfiehlt.
Originaltext: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8171 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8171.rss2
Rückfragen an: VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V. Thomas Postina (PPR) Telefon: 069/2556-1731 Telefax: 069/23 66 50 E-Mail: presse@vdgh.de
Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von rund 80 Unternehmen. Sie stellen zur Diagnose menschlicher Krankheiten entsprechende Untersuchungssysteme und Reagenzien her. Die Unternehmen erwirtschaften in Deutschland einen Umsatz von rund 1,9 Milliarden Euro.
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