Hamburg (ots) - Eine Erhöhung der Tarifbeiträge für das Neugeschäft in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung wird es bei der Volksfürsorge zum 1.1.2007 nicht geben. Lediglich die um drei Prozentpunkte erhöhte Versicherungsteuer wird den Kunden exakt in Rechnung gestellt.
Der Kaskoschutz wird bei der Volksfürsorge ab Januar 2007 in drei wichtigen Punkten beitragsfrei erweitert - und zwar für Neu- und Bestandskunden.
- Die Abgrenzung zwischen "einfacher" und "grober Fahrlässigkeit" in der Kfz-Kaskoversicherung war schon immer schwierig und auch immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Mit dem beitragsfreien Einschluss jedweder Fahrlässigkeit (außer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss) in den Kaskoschutz bereitet diese Frage künftig kein Kopfzerbrechen mehr.
- Bei einem Totalschaden gibt es zurzeit nur in den ersten sechs Monaten ab Erstzulassung die so genannte Neupreisentschädigung. Ab Januar erweitert die Volksfürsorge diesen Zeitraum für alle ihre Kunden auf zwölf Monate.
- Leuchtmittel, insbesondere Xenon-Scheinwerfer, haben sich zu einem ernstzunehmenden Kostenfaktor entwickelt. Deshalb reguliert die Volksfürsorge ab 2007 auch die bei einem Glasbruchschaden zerstörten Leuchtmittel. Sie mussten bisher aus der eigenen Tasche bezahlt werden.