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EKD warnt vor Aufweichung des Embryonenschutzes. / Wolfgang Huber zur Erklärung der DFG zu Stammzellforschung

Geschrieben am 10-11-2006

Hannover (ots) - Vor der Aufhebung der Stichtagsregelung für die
Forschung an embryonalen Stammzellen hat der Vorsitzende des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang
Huber, gewarnt. Zur heute veröffentlichten Stellungnahme der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Stammzellforschung in
Deutschland erklärte der Ratsvorsitzende, dass die EKD bereits im
Januar 2002 vor der Aufweichung des Embryonenschutzes gewarnt hat. Da
sich die DFG nun für eine vollständige Aufhebung der
Stichtagsregelung ausspreche, drohe der "Einstieg in den Ausstieg aus
dem Embryonenschutz". Ein solcher Schritt würde den Geist der vom
Deutschen Bundestag 2002 beschlossenen gesetzlichen Regelung
verraten: "Der Vorschlag der DFG trifft darum auf meinen
entschiedenen Widerspruch." Eine neue Festsetzung des Stichtages
könnte einen Ausgleich zwischen den gegensätzlichen ethischen
Positionen darstellen.

Hannover, 10. November 2006

Pressestelle der EKD
Silke Fauzi

Die Erklärung im Wortlaut:

Erklärung des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland (EKD), Bischof Dr. Wolfgang Huber,

zur Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
"Stammzellforschung - Möglichkeiten und Perspektiven in Deutschland"

Zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren hat die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Stellungnahme zur
Stammzellforschung vorgelegt. Der heute veröffentlichte Text, der den
Titel "Stammzellforschung - Möglichkeiten und Perspektiven in
Deutschland" trägt, informiert eingehend über den wissenschaftlichen
Sachstand, den in den vergangenen fünf Jahren erzielten
naturwissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt und die mit den
rechtlichen Rahmenbedingungen gemachten Erfahrungen. Er schließt auch
eine Aktualisierung der ethischen Überlegungen ein. Die Stellungnahme
verdient und fordert eine gründliche Beschäftigung. Aus der Sicht der
evangelischen Kirche ist dabei zu prüfen, ob von der DFG
Gesichtspunkte vorgebracht werden, die uns dazu veranlassen, die
bisher von uns eingenommene Position zur Stammzellforschung zu
revidieren.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat am 22.
Februar 2002 zu dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 30. Januar
2002 zur Regelung des Stammzellimports Stellung genommen und dabei
unter anderem ausgeführt:

"Auch ein Import, der strengen Bedingungen unterworfen ist,
entfernt sich von dem Grundsatz, das Lebensrecht und den Lebensschutz
menschlicher Embryonen von Anfang an zu gewährleisten und nicht um
vermeintlich höherer Ziele willen in Frage zu stellen ... Die
Befürworter der Mehrheitsentscheidung des Bundestages haben
vorgebracht, auch im Fall der Stammzellforschung solle die rechtliche
Regelung so gefasst werden, dass ethische Konflikte in der
Rechtsordnung befriedet werden können. In diesem Sinne respektiert
der Rat der EKD den vom Deutschen Bundestag unternommenen Versuch,
einen Ausgleich zwischen gegensätzlichen, tiefen Überzeugungen zu
finden ... Das Vertrauen gegenüber Vertretern der Forschung, aber
auch der Politik wird [jedoch] dadurch aufs Spiel gesetzt, dass schon
unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss die Forderung nach seiner
Aufweichung unverhohlen laut wurde. Dieses Vertrauen würde schweren
Schaden leiden, wenn sich in einigen Jahren oder sogar bereits nach
wenigen Monaten herausstellen sollte, dass die Entscheidung des
Deutschen Bundestages ... die engen Voraussetzungen, unter denen sie
den Import von Stammzellen zugelassen hat, gar nicht ernst gemeint
hat und im Ergebnis lediglich den Einstieg in den Ausstieg aus dem
Embryonenschutz markiert."

Knapp fünf Jahre später droht diese Entwicklung einzutreten. Denn
die DFG spricht sich für eine vollständige Aufhebung der
Stichtagsregelung aus: "Im Hinblick auf die durch den festen Stichtag
erheblich eingeschränkte Forschungsfreiheit ... spricht heute viel
dafür, den Stichtag für solche Zelllinien aufzuheben, die aus
'überzähligen' Embryonen etabliert wurden." Mit einem solchen Schritt
jedoch würde der Geist der vom Deutschen Bundestag 2002
beschlossenen gesetzlichen Regelung verraten. Die Rechtsordnung wäre
unter diesen Voraussetzungen nicht länger in der Lage, die tiefen
ethischen Konflikte zu befrieden und einen Ausgleich zwischen den
gegensätzlichen Überzeugungen herzustellen. Der Vorschlag der DFG
trifft darum auf meinen entschiedenen Widerspruch. Was sie als
"Lösungsmöglichkeit" präsentiert, kann in gesellschaftspolitischer,
rechtlicher und ethischer Hinsicht nicht als Beitrag zu einer
wirklichen Problemlösung akzeptiert werden.

Wer dem Geist und der Logik der vom Deutschen Bundestag am 30.
Januar 2002 beschlossenen Regelung verpflichtet ist, verfügt
gleichwohl über Spielräume, um zu einer Lösung für die von der DFG
aufgewiesenen Probleme zu gelangen. Zu diesen Problemen gehört
insbesondere die Kontaminierung der in Deutschland bisher verfügbaren
Stammzelllinien durch tierische Produkte und Viren. Der vom Bundestag
angestrebte Ausgleich zwischen den gegensätzlichen ethischen
Überzeugungen bliebe gewahrt, wenn der Stichtag neu festgesetzt
würde. Dabei müsste es sich, wie auch schon 2002, um einen
zurückliegenden Stichtag, also beispielsweise den 31. Dezember 2005,
handeln. Aus evangelischer Sicht würden damit zwar die grundlegenden
ethischen Bedenken gegen den Verbrauch menschlicher Embryonen bei der
Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen nicht ausgeräumt. Aber
ein solcher Weg ließe sich - wie schon die vom Deutschen Bundestag
2002 getroffene Regelung - respektieren als ein ernsthafter Versuch,
einen Ausgleich zu finden und ethische Konflikte zu befrieden.

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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