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Grundsatzurteil des Arbeitsgerichtes Münster: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) tritt nicht automatisch die Rechtsnachfolge des BAT an
Geschrieben am 10.11.2006 - [Nächster Artikel] |
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Düsseldorf (ots) - Das Münsteraner Arbeitsgericht hat ein Urteil gefällt, das möglicherweise gravierende Folgen für zukünftige Tarifauseinandersetzungen haben kann. So befand das Gericht, dass Unternehmen und Organisationen, deren Mitarbeiter bisher zwar nach BAT bezahlt wurden, jedoch nicht dem öffentlichen Dienst angehören, keinesfalls automatisch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übernehmen müssen. "Das Urteil stellt klar, dass es keinen Übergangsautomatismus vom BAT zum TVöD gibt," so Martin Nebeling, Arbeitsrechtler bei der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Bird & Bird. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Urteil eine nachhaltige Schwächung der Gewerkschaft Ver.di bedeutet.
Anlass für dieses Urteil war die Klage eines Ver.di-Mitgliedes. Sein Arbeitgeber ist der Blutspendedienst West, eine gemeinnützige GmbH. Diese Gesellschaft gehört nicht dem öffentlichen Dienst an, bezahlt ihre Mitarbeiter jedoch bisher in Anlehnung an den BAT und hat mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) nun einen neuen Haustarifvertrag ausgehandelt.
Kern der Klage: Der Arbeitnehmer machte Ansprüche auf Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 geltend und bezog sich dabei auf entsprechende Regelungen im BAT, der jedoch seit Oktober 2005 eingefroren ist. Der Kläger ging davon aus, dass der neu geschaffene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) der legitime Nachfolger des BAT sei. Im übrigen beruft er sich auf einen Ergänzungstarifvertrag.
In der Urteilsbegründung heißt es dazu: "Die Kammer geht ... nicht davon aus, dass es Vertragswille war, für den Fall dass im öffentlichen Dienst ein komplett anderer Tarifvertrag abgeschlossen würde, diesen einzubeziehen." Soll heißen: Das Arbeitsgericht Münster stellt fest, dass der TVöD ein komplett neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist. Diese Entscheidung ist insoweit richtungsweisend, da vor allem Ver.di in seiner zentralen Argumentation bei Tarifverhandlungen stets von diesem Nachfolgeautomatismus ausgegangen ist.
"Das Urteil ist eine große Erleichterung vor allem für nicht tarifgebundene Unternehmen, die bisher in Anlehnung an den BAT bezahlt haben. Es verschafft diesen meist mittelständischen Unternehmen die heute notwendige Flexibilität und eröffnet ihnen die Möglichkeit, individuelle und vor allem finanzierbare Haustarifverträge abzuschließen," so Nebeling.
Originaltext: Bird & Bird Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64243 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64243.rss2
Pressekontakt: Dr. Martin Nebeling Bird & Bird Carl-Theodor-Straße 6 40213 Düsseldorf Tel. 0211 - 2005 6000 Fax. 0211 - 2005 6011
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