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20 Jahre ARD-Fernsehredaktion "Recht und Justiz" Sondersendung "Kamera an - Rechte aus?" am 12.11.2006 im SWR Fernsehen
Geschrieben am 06.11.2006 - [Nächster Artikel] |
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Baden-Baden (ots) - Rechtsprechung muss nicht immer gleichbedeutend sein mit Paragrafendschungel und einem Berg von Gesetzestexten. Was sich hinter den Urteilen des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts verbirgt, das erklärt seit 20 Jahren die ARD-Fernsehredaktion "Recht und Justiz" des SWR in Karlsruhe ihrem Publikum.
"Zwanzig Jahre Berichterstattung aus Karlsruhe spiegeln zwanzig Jahre gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen und bundesdeutscher Geschichte wider", sagt SWR-Intendant Peter Voß. "Karl-Dieter Möller und seinem Team gelingt es auf eindrucksvolle Weise, komplizierte juristische Sachverhalte dem Publikum verständlich zu machen. Er versteht es, zu vereinfachen ohne zu verfälschen."
Vieles, was in der alten und neuen Bundesrepublik in diesem Zeitraum politisch kontrovers diskutiert wurde, kam - zeitlich verzögert - auf den "Prüfstand" nach Karlsruhe: Ob Kruzifix-Entscheidung oder Rechtschreibreform, ob Asylrecht, Homo-Ehe, Kopftuch, Kampfhunde oder Ökosteuer. Die Themen in Karlsruhe sind stets Inhalt der aktuellen Berichterstattung der ARD-Fernsehredaktion "Recht und Justiz".
SWR-Fernsehdirektor Bernhard Nellessen würdigt die Arbeit der Redaktion für die ARD, die FS-Chefredakteur Fritz Frey verantwortet: "Ob für den 'ARD-Ratgeber Recht' oder für 'Tagesschau' und 'Tagesthemen' - die Redaktion hat in der ARD einen festen Platz, ihre Beiträge erfahren hohe Anerkennung und ihre fachliche Kompetenz ist auch in den dritten Programmen gefragt."
Am 1. November 1986 nahm die Fernsehfachredaktion "Recht und Justiz" ihre Arbeit auf. Aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums strahlt das SWR Fernsehen am Sonntag, den 12. November 2006, die Sondersendung "Kamera an - Rechte aus?" um 11 Uhr aus. Mit Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, Bundesverfassungsrichter, Bernhard Töpper, Leiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz, und Evelin König, ARD-Moderatorin und Journalistin, diskutiert Karl-Dieter Möller u. a. die Frage: "Was geht vor: Persönlichkeitsrecht oder Pressefreiheit?" Ein Beispiel: Als einer der mutmaßlichen "Kofferbomber" in Karlsruhe dem Haftrichter vorgeführt wurde, zeigte das Fernsehen ihn nur verfremdet, viele Zeitungen hingegen druckten sein Bild, ohne ihn unkenntlich gemacht zu haben. Woher kommen solche Unterschiede? Fernsehen besteht aus Bildern. Aber dürfen auch alle Bilder und Personen einfach gezeigt werden? Für die ARD-Fernsehredaktion "Recht und Justiz" des SWR in Karlsruhe stellt sich diese Frage fast täglich.
Originaltext: SWR - Südwestrundfunk Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7169 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7169.rss2
Fotos zum Herunterladen finden Sie auf ARD-Foto.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Heike Rossel, Tel.: 06131/929-3272 oder E-Mail: heike.rossel@swr.de.
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