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euro adhoc: DAHLBUSCH AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Rücknahme des Befreiungsantrages für Pflichtangebot durch NSG

Geschrieben am 31-10-2006


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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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31.10.2006

NSG UK Enterprises Limited, St. Helens, Merseyside, England,
("Erwerberin") hat am 16. Juni 2006 durch den Erwerb sämtlicher
ausstehender Aktien der Pilkington plc, St. Helens, Merseyside,
England, mittelbar 1.330.213 stimmberechtigte Stammaktien (WKN:
521300, ISIN: DE0005213003) sowie 335.117 stimmberechtigte
Vorzugsaktien (WKN: 521303, ISIN: DE0005213037) der Dahlbusch AG,
Gelsenkirchen, die zusammen rund 98,8 % der Stimmrechte an der
Dahlbusch AG vermitteln, erworben und damit mittelbar die Kontrolle
über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ("WpÜG") erlangt. Hierdurch haben auch die NSG
Holding (Europe) Limited, St. Helens, Merseyside, England, die 100 %
der Anteile an der Erwerberin hält, sowie die Nippon Sheet Glass Co.,
Ltd., Tokio, Japan, die sämtliche Anteile an der NSG Holding (Europe)
Limited hält, mittelbar Kontrolle über die Dahlbusch AG im Sinne des
WpÜG erlangt. Am 16. Juni 2006 haben die Erwerberin, NSG Holding
(Europe) Limited und Nippon Sheet Glass Co., Ltd bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß § 37
Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 2 Nr. 3
WpÜG-Angebotsverordnung beantragt, von den Verpflichtungen gemäß § 35
Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 WpÜG befreit zu werden. Diesen Antrag
haben die Erwerberin, NSG Holding (Europe) Limited und Nippon Sheet
Glass Co., Ltd heute zurückgenommen. Die vorgenannten Gesellschaften
werden daher gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG unverzüglich die Erlangung
der Kontrolle über die Dahlbusch AG gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2
WpÜG veröffentlichen. Weiterhin wird die Erwerberin für sich und in
Erfüllung der Verpflichtungen der NSG Holding (Europe) Limited und
der Nippon Sheet Glass Co., Ltd gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG
innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung der BaFin eine
Angebotsunterlage übermitteln und die Angebotsunterlage nach § 14
Abs. 2 Satz 1 WpÜG veröffentlichen.


Ende der Mitteilung euro adhoc 31.10.2006 15:32:50
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ots Originaltext: DAHLBUSCH AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung.E-Mail: michael.kiefer@pilkington.de

Branche: Immobilien
ISIN: DE0005213003
WKN: 521300
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Amtlicher Markt/General Standard


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