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euro adhoc: Pilkington Deutschland AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / NSG wird Befreiung vom Pflichtangebot erteilt

Geschrieben am 31-10-2006


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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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31.10.2006

NSG UK Enterprises Limited, St. Helens, Merseyside, England,
("Erwerberin") hat am 16. Juni 2006 durch den Erwerb sämtlicher
ausstehender Aktien der Pilkington plc, St. Helens, Merseyside,
England, mittelbar 2.609.330 Stückaktien der Pilkington Deutschland
AG, Gelsenkirchen (WKN: 558800, ISIN: DE0005588008), die rund 96,3 %
der Stimmrechte an der Pilkington Deutschland AG vermitteln, erworben
und damit mittelbar die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des
§ 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") erlangt.
Hierdurch haben auch die NSG Holding (Europe) Limited, St. Helens,
Merseyside, England, die 100 % der Anteile an der Erwerberin hält,
sowie die Nippon Sheet Glass Co., Ltd., Tokio, Japan, die sämtliche
Anteile an der NSG Holding (Europe) Limited hält, mittelbar Kontrolle
über die Pilkington Deutschland AG im Sinne des WpÜG erlangt. Auf
ihren Antrag vom 16. Juni 2006 hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") die Erwerberin, die NSG
Holding (Europe) Limited sowie die Nippon Sheet Glass Co., Ltd. mit
Bescheid vom 31. Oktober 2006 gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG in Verbindung
mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von ihren
Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Erlangung
der Kontrolle über die Pilkington Deutschland AG gemäß § 10 Abs. 3
Satz 1 und 2 WpÜG zu veröffentlichen sowie gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1
WpÜG innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung der BaFin
eine Angebotsunterlage zu übermitteln und die Angebotsunterlage nach
§ 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen. Die Befreiung wurde
erteilt, da der Buchwert der von der Pilkington plc mittelbar an der
Pilkington Deutschland AG gehaltenen Beteiligung weniger als 20 %
ihres buchmäßigen Aktivvermögens beträgt. Auf Grundlage dieser
Befreiung werden die Erwerberin, die NSG Holding (Europe) Limited und
die Nippon Sheet Glass Co., Ltd. weder die Erlangung der mittelbaren
Kontrolle über die Pilkington Deutschland AG nach den Bestimmungen
des WpÜG veröffentlichen, noch der BaFin eine Angebotsunterlage
übermitteln oder den Aktionären der Pilkington Deutschland AG ein
Pflichtangebot gemäß WpÜG durch Veröffentlichung einer
Angebotsunterlage unterbreiten.


Ende der Mitteilung euro adhoc 31.10.2006 15:25:34
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ots Originaltext: Pilkington Deutschland AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Pilkington Holding GmbH, Rechtsabteilung. E-mail:michael.kiefer@pilkington.de

Branche: Baustoffe
ISIN: DE0005588008
WKN: 558800
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin-Bremen / Amtlicher Markt/General Standard
Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt/General
Standard
Bayerische Börse / Amtlicher Markt/General Standard
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr


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