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Freispruch für Glutamat - In normalen Mengen genossen, ist der Geschmacksverstärker unbedenklich

Geschrieben am 29-10-2006

Baierbrunn (ots) - Wer Glutamat in üblichen Mengen in
Lebensmitteln verzehrt, muss keine negativen gesundheitlichen
Auswirkungen befürchten. Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter
Berufung auf die Weltgesundheitsorganisation. Allerdings sollten
Personen mit bekannter Unverträglichkeit, eingeschränkter
Darmfunktion oder Lebererkrankungen auf das Würzsalz verzichten.
Produkte mit Glutamat tragen auf der Packung den Hinweis
"Geschmacksverstärker" oder eine E-Nummer zwischen 620 und 625.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 10/2006 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

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Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52678
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52678.rss2

Kontakt:
Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
Fax: 089 / 744 33-459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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