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Forderung nach Warenrückruf bei Zimtsternen unberechtigt

Geschrieben am 26-10-2006

Bonn (ots) - Jüngst erhobene Forderungen nach Rückruf von
zimthaltigen Lebensmitteln sind auf Basis der aktuellen
wissenschaftlichen Gesundheitsbewertung des Bundesinstituts für
Risikobewertung (BfR) unberechtigt.

"Es ist unzutreffend, dass Cumarin im Zimt bei Menschen
krebsauslösend ist", so Prof. Dr. Reinhard Matissek vom
Lebensmittelchemischen Institut LCI des Bundesverbandes der Deutschen
Süßwarenindustrie in Köln. Auch das BfR hat am 13.10.2006 erneut
deutlich gemacht, dass es für den Menschen keinerlei Hinweise gibt,
dass Cumarin krebserregend sein könnte. Ebenso hat die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die erbgutschädigende
Eigenschaft (Genotoxizität) von Cumarin widerlegt.

Deshalb haben die Verbraucherschutzbehörden für Zimtsterne einen
Orientierungswert von 67 mg/kg als gesundheitlich unbedenklich
festgelegt und Verzehrsempfehlungen, herausgegeben. Diese
Empfehlungen orientieren sich an dem hohen Schutzbedürfnis von
Kleinkinder. Bei Beachtung dieser Verzehrsempfehlungen besteht keine
Gesundheitsrisiko. Rückrufforderungen, die sich nicht an diesem
Orientierungswert ausrichten, sind unberechtigt.

Es kann bei Zimt und zimthaltigen Produkten nur dann zu einer
gesundheitsschädigenden Wirkung (Gefahr einer Leberentzündung)
kommen, wenn sie von empfindlichen Personen über einen langen
Zeitraum in großen Mengen verzehrt werden. Diese Symptome sind jedoch
nicht bleibend, sondern klingen beim Verzicht auf cumarinhaltige
Produkte vollständig wieder ab.

Der BDSI schaltet eine kostenfreie Infohotline für Verbraucher (ab
30.10.2006). Unter der Rufnummer 0800-0005548 können sich Verbraucher
werktags zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr über den vernünftigen Umgang
mit Zimt und zimthaltigen Produkten informieren.

Auf der Homepage des BDSI (www.bdsi.de) finden Verbraucher Fragen
und Antworten sowie Verzehrsempfehlungen zu Cumarin in Zimt und
Zimtgebäck.

Weitere Informationen, speziell zu Verzehrsempfehlungen finden Sie
in der BDSI-Pressemitteilung vom 20.10.2006: "Zimtgebäck: Behörden
geben Verzehrsempfehlungen insbesondere für Kleinkinder - Maßvoller
Genuss für Erwachsene unbedenklich


Originaltext: BDSI / Süßwarenverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=35730
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_35730.rss2

Pressekontakt:

Dr. Torben Erbrath
Schumannstraße 4-6
53113 Bonn
torben.erbrath@bdsi.de
www.bdsi.de


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