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Halloween-Streiche keine Kavaliersdelikte Straftaten nehmen zu - Sachbeschädigungen, Vandalismus, Diebstahl - Eltern haften für Ihre Kinder - 7 Präventivvorschläge für Eltern

Geschrieben am 26-10-2006

Limburg a.d.Lahn (ots) - Limburg, 26. Oktober 2006 - Die
Halloween-Nacht hat immer öfter auch ein juristisches Nachspiel.
Darauf weist der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf (DRAZ) angesichts
einer wachsenden Zahl von Straftaten hin, die Kinder und Jugendlichen
unter dem Deckmantel des 31. Oktobers verüben. In den letzten Jahren
nahmen Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl,
grober Unfug, Körperverletzung, Vandalismus, Belästigungen und
Gefährdung des Straßenverkehrs immer mehr zu. Laut DRAZ sind hiervon
in erster Linie die Eltern betroffen, da sie an Halloween ihrer
Aufsichtspflicht in den meisten Fällen nicht hinreichend nachkommen
und somit für entstandene Schäden ihrer Schützlinge haften.

Interview vereinbaren unter: Fax: 0611 / 719290 oder E-Mail:
team@dripke.de

An "harmlose" Streiche bereits gewöhnt
Zwar werden mittlerweile traditionelle Streiche wie das Besprühen von
Türklinken und Autos mit Rasierschaum oder ein neuer Standplatz für
Mülltonne bzw. Gartenbank oftmals von Polizei und Gerichten
toleriert. Dazu zählen auch Zeitungsschnipsel in Schuhen und
Fußmatten sowie die "Dekoration" von Briefkästen, Gartenzäunen, Autos
und Bäumen mit Toilettenpapier. "Diese Kavaliersdelikte werden in der
Regel nicht weiter verfolgt und lösen somit an vielen Gerichten auch
keine Schadensersatzpflicht aus", erläutert Michael Steinmetz vom
Deutschen Rechtsanwalt Zentralruf. Im Gegensatz dazu nehmen laut DRAZ
strafbare Handlungen immer mehr zu.

Straftaten sind keine Seltenheit mehr
Im Schutz der Dunkelheit, vermeintlich geschützt durch Masken und in
der Gruppe, fällt bei vielen Kindern und Jugendlichen in der
Kürbisnacht die Hemmschwelle. Oft werden Wände beschmiert,
Autoschlösser verklebt oder Blumenkästen zerstört. Dies erfüllt den
Tatbestand der Sachbeschädigung. Wer Böller in Briefkästen wirft,
Hausmüll auf Gehwegen verteilt, Pflanzen ausreißt oder Eier auf
vorbeifahrende Autos wirft, macht sich ebenfalls strafbar.
Kanaldeckel auf der Straße sind zudem lebensgefährlich. Wer einem
anderen Kind den Süßigkeitenbeutel wegnimmt und Prügel androht, macht
sich des Raubes schuldig. Schlägt ein Minderjähriger zu, begeht er
sogar eine Körperverletzung.

Eltern haften für Ihre Kinder
Eltern haften für das Fehlverhalten ihrer Kinder und damit für
Schäden, die diese verursacht haben. Der Gesetzgeber hat hohe
Anforderungen an den Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht
gestellt. Eltern können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn
sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben.
"Falls Eltern während der Halloween-Nacht ihre Schützlinge
unbeaufsichtigt lassen, müssen sie für mögliche Schäden aufkommen",
weiß Steinmetz.

Prävention kann Eltern viel Geld sparen
Eltern fühlen sich an Halloween dem Treiben ihrer Schützlinge oft
hilflos ausgeliefert. Im Nachfolgenden gibt DRAZ sieben
Präventivtipps, wie sie sich vor teuren Schadensersatzleistungen im
Vorfeld schützen können:

1. Verbieten Sie Ihren Kindern nicht grundsätzlich, in der
Halloween-Nacht mitzugehen, zeigen sie aber Grenzen bei den Streichen
auf!
2. Reden Sie mit ihnen im Vorfeld über die Folgen von Streichen!
3. Kontrollieren Sie, mit welchen Utensilien sich ihre Kinder zur
Halloween-Tour ausrüsten!
4. Gegen den Gruppenzwang: Fordern Sie ihre Kinder auf, bei üblen
Halloween-Scherzen nicht mitzumachen und sich deutlich zu
distanzieren!
5. Um ganz sicher zu geben, sollten Sie Ihre Schützlinge beim
alljährlichen "Halloween-Ausflug" begleiten!
6. Wenn dies nicht unbedingt auf die Zustimmung des betroffenen
Nachwuchses stößt, gilt es dies heimlich, mit einigem Abstand
durchzuführen!
7. Bieten Sie Ihren Kindern ein Alternativprogramm. Mittlerweile
werden zu Halloween sehr viele Veranstaltungen und Partys angeboten!

Bei weitergehenden Fragen bietet der Deutsche Rechtsanwalt
Zentralruf (DRAZ) Ratsuchenden unter der Telefon-Hotline 0900 /
121212 900 (1,99/min aus dem Dts. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen) rund um die Uhr direkte Rechtsberatung an.

7 Präventivvorschläge für Eltern
1. Bei Streichen Grenzen setzen
2. Im Vorfeld über Folgen von Streichen sprechen
3. Kontrolle der Halloween-Utensilien
4. Auffordern, bei üblen Halloween-Scherzen nicht mitzumachen
5. Schützlinge beim alljährlichen "Halloween-Ausflug" begleiten
6. Oder heimlich der Halloween-Tour folgen
7. Alternativprogramm anbieten
© 2006 DRAZ

Der Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf DRAZ ist führender Anbieter
bei persönlicher Anwaltsvermittlung und telefonischer Rechtsberatung
in Deutschland. Unter der Service-Telefonnummer 0900 / 121212 900
(1,99/min aus dem Dts. Festnetz, Mobilfunk kann abweichen) erhalten Privatpersonen und Unternehmen rund um die
Uhr Rechtsberatung von einem Spezialisten in der unmittelbaren
Umgebung des Anrufers. Auch in direkter Nähe des Ratsuchenden
befindet sich die jeweilige Kanzlei, welche DRAZ über die kostenlose
Servicerufnummer 0800 / 5009010 für ein persönliches Gespräch
vermittelt. Den über 750 DRAZ-Vertragsanwälten konnten seit der
Gründung im Jahr 1998 mehr als 55.000 Mandate vermittelt werden.

Weitere Informationen: Deutscher Rechtsanwalt Zentralruf DRAZ,
Dr.-Wolff-Str. 4, 65549 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431 / 4095 0,
Fax: 06431 / 4095 22, E-Mail: presse@draz.de, Internet: www.draz.net

Presse-Agentur: Team Andreas Dripke GmbH, Tel.: 0611 / 973150,
E-Mail: team@dripke.de

Originaltext: DRAZ Deutsche Rechtsanwalt Zentralruf
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=56411
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_56411.rss2


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