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HGV begrüßt Abweisung der Klage im Rechtsstreit um mögliches Abfindungsangebot für freie Beiersdorf-Aktionäre

Geschrieben am 16-10-2006

Hamburg (ots) - Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
Beteiligungsverwaltung mbH begrüßt das heute im Rechtsstreit um ein
mögliches Abfindungsangebot an freie Aktionäre der Beiersdorf AG
ergangene Urteil. Das Landgericht Hamburg entschied in der heutigen
Verhandlung, die Klage zweier professioneller Anleger abzuweisen.

Die Kläger hatten im Zuge des zeitgleichen Erwerbs von Anteilen an
der Beiersdorf AG durch Tchibo, HGV und die Beiersdorf Pensionskasse
Troma im Oktober 2003 den Vorwurf eines abgestimmten Verhaltens
erhoben und ein Abfindungsangebot verlangt. Mit der Klage machten sie
Schadensersatz- und Zinsansprüche geltend.

"Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt
ist und die Klage abgewiesen hat. Das Urteil schafft Rechtssicherheit
und ist daher gut für die weitere Entwicklung von Beiersdorf", so
HGV-Geschäftsführer Dr. Andreas Reuß. Auch die Befragung von Zeugen
zum Sachverhalt hat bestätigt, dass keinerlei Absprachen bezüglich
der Kontrolle von Beiersdorf getroffen wurden.

Rückendeckung für ihre Rechtsauffassung hatte die HGV bereits
durch die Prüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) erhalten. Sie hatte im Januar 2004 entschieden, dass die
Käufer kein Pflichtangebot abgeben müssen.

Die HGV ist die Holdinggesellschaft, in der die Freie und
Hansestadt Hamburg einen Großteil ihrer städtischen Beteiligungen
bündelt.

Originaltext: HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=56159
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_56159.rss2

Pressekontakt:

HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
Beteiligungsverwaltung mbH
Dr. Andreas Reuß
Mönckebergstr. 31, 20095 Hamburg
Telefon: 040 - 32 32 23-0
Fax: 040 - 32 32 23-60
E-Mail: info@hgv.hamburg.de


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