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Zur Klage von neun Bundestagsabgeordneten gegen Veröffentlichungspflicht / Friedrich Merz im "ZDF- Mittagsmagazin: "Es geht nicht um Nebenjobs, sondern um Berufe"

Geschrieben am 11-10-2006


Mainz (ots) - Der CDU-Bundestagsabgeordnete Friedrich Merz hat die
Darstellung der Diskussion um die Einkünfte von Abgeordneten scharf
kritisiert. "Es geht nicht um Nebenjobs, sondern um die Frage, ob
Abgeordnete auch einen Beruf haben und diesen auch ausüben dürfen",
sagte er im "ZDF- Mittagsmagazin" am Mittwoch, 11. Oktober 2006. Merz
ist einer von neun Abgeordneten des Bundestages, die gegen die im
Vorjahr geschaffene Pflicht zur Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte
vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Die Formulierungen "Nebenjobs" und "Einkünfte aus Nebentätigkeiten"
seien, so Merz, eine Folge der Gesetzgebung des vergangenen Jahres.
Gegen diese "Herabwürdigung der Berufe" und die neue gesetzliche
Grundlage wehrten sich die Abgeordneten, die nun klagten. "Diese
gesetzliche Grundlage verstößt nach unserer Meinung gegen das
Grundgesetz, in dem ausdrücklich steht, dass Abgeordnete nur ihrem
Gewissen unterworfen sind."

Merz wehrt sich dagegen, dass man etwas verstecken wolle. "Natürlich
kommen wir alle mit unseren Vorprägungen und Berufen in das
Parlament. Jeder hat Meinungen und Auffassungen zu bestimmen Themen
und wenn man einen Beruf hat, hat man möglicherweise auch während
der ausgeübten Abgeordnetentätigkeit noch Bezüge." Aber die
Veröffentlichung der Bezüge habe keinen Erkenntniswert für die
Öffentlichkeit. Das sei reiner Voyeurismus von Teilen der Medien.
Abgeordnete würden einem "Sonderstatut" unterworfen. Man könne ja
auch fragen, warum nicht Journalisten – vor allem öffentlich-
rechtlicher Medien – nicht alle Nebentätigkeiten und zusätzlichen
Bezüge veröffentlichten. Merz betonte: "Hier geht es um die Frage,
welches Parlament wir haben wollen und welche Abgeordneten wir in
Zukunft haben wollen – ob Freiberufler, Unternehmer, Selbstständige,
vielleicht sogar Gewerkschaftsvorsitzende, die ihren Beruf weiter
ausüben, noch in das Parlament gehen oder ob das faktisch unmöglich
gemacht wird."

Im aktuellen Gerichtsverfahren sei auch die Frage zu klären, wie
sich "diese so genannte Mittelpunktregelung mit einer anderen
gesetzlichen Bestimmung vereinbaren lässt, nach der die Mitglieder
der Bundesregierung in erster Linie ihr Mandat als Mitglieder der
Bundesregierung ausüben, obwohl sie gleichzeitig Abgeordnete sind."
Merz forderte "dass wir zum Beispiel gleichbehandelt werden mit den
Mitgliedern der Bundesregierung, die auch eine Aufgabe, einen
zusätzlichen Beruf haben, etwa Mitglied der Bundesregierung zu sein,
und gleichzeitig im Parlament sind." Wer eine solche Aufgabe nicht
habe, nicht der Bundesregierung angehöre, der könne, zwar in
zeitlich engen Grenzen, seinen Beruf weiter ausüben. Das sei eine
grundsätzliche Frage der Ausgestaltung des Parlamentarismus. "Und
die wird noch Bedeutung haben, wenn wir schon alle längst aus der
Politik ausgeschieden sind."

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7840
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