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BARMER: Urteil ändert für Patienten und Vertragspartner nichts

Geschrieben am 16-03-2006

Wuppertal (ots) - Durch das Urteil des Sozialgerichts Gotha zum
BARMER-Hausarzt- und Hausapothekenvertrag hat sich für Patienten und
Vertragspartner nichts geändert. "Der Vertrag läuft weiter, denn das
Urteil aus Gotha ist nicht rechtskräftig. Wir sind sicher, dass
höhere Instanzen uns Recht geben werden", betonte Klaus H. Richter,
Vorstand der BARMER. Patienten können damit weiter darauf vertrauen,
dass sie bis zu 30 Euro Praxisgebühr im Jahr sparen und von mehr
Behandlungsqualität und Arzneimittelsicherheit profitieren können.
Auch die am Vertrag beteiligten Hausärzte und Apotheken brauchen
keine negativen Auswirkungen des Urteils zu fürchten.

"Weder die Kassenärztliche Vereinigung in Thüringen, unser
Streitgegner, noch das Sozialgericht haben an Sinn und Inhalt unseres
Vertrages gezweifelt", sagte Richter. Bei dem Streit vor dem
Sozialgericht Gotha gehe es deshalb allein darum, ob die BARMER ihren
Vertrag zu Recht als integrierte Versorgung einstufen darf. "Für uns
erfüllt der Vertrag eindeutig die Anforderungen des Gesetzes, zumal
der Vertragsentwurf seinerzeit politisch und rechtlich abgestimmt
worden war", stellte Richter klar. Seit dem Start des Vertrages im
März 2005 haben sich daran 1,4 Millionen Versicherte, 38.000
Hausärzte und 18.000 Apotheken beteiligt. Damit ist dieser Vertrag
das mit Abstand erfolgreichste Modell dieser Art bundesweit.

Originaltext: Barmer Ersatzkasse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8304
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8304.rss2


Für Rückfragen: BARMER-Presseabteilung, Susanne Uhrig, Telefon 018
500 99 14 21


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