hier anmelden...    
  Menü
Community
Anmeldung
Dein Account
Private Nachrichten
Chatroom
Forum
- Azubi Corner
- Einstellungstests
- Bewerbungen
- Prüfungen

- Foren-Suche
Fortbildung:
Bankfachwirt:
Fachwirtstudium
Inhalte
Orte
Infomaterial
Kontakt
Fachwirt für Finanzberatung:
Allgemeines
Ablauf
Inhalte
Infomaterial
Kontakt
Specials



Online-Games
Downloads
Ausbildungsplatz

Artikelsuche

Infos
Feedback
Impressum
Unsere Banner
Linksammlung

Traditionelle Zimtsterne unsicher? / Gutachten sprechen für Sicherheit und Verkehrsfähigkeit

Geschrieben am 03.10.2006 - [Nächster Artikel]

Bonn (ots) - Zimtgebäck ist nach Presseberichten in die Diskussion
geraten, obwohl Zimt in Europa seit dem 15. Jahrhundert verwendet
wird und in jedem Haushalt im Gewürzregal steht. Die deutschen
Zimtgebäckhersteller bieten dem Verbraucher dieses Jahr wieder ihre
Produkte nach traditionellen Rezepturen an, wie dies seit Jahrzehnten
unbeanstandet der Fall ist.

Zimt enthält als natürlichen Bestandteil Cumarin, dessen
gesundheitliche Bewertung derzeit zwar diskutiert wird, dessen
abschließende Bewertung auf europäischer Ebene aber noch aussteht.
Nach einer Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde
EFSA berechtigen neueste Studien sogar zu einer Aufhebung des
bestehenden Grenzwertes für Cumarin in der EU-Aromenrichtlinie von 2
mg/kg. Daher soll der Grenzwert im Entwurf der neuen europäischen
Aromenverordnung aufgehoben werden. Auch die amerikanische
Lebensmittelbehörde FDA beurteilt Zimt als sicher (GRAS-Status).

Anders in Deutschland. Hier ist ein Streit darüber ausgebrochen,
ob der Cumarin-Grenzwert der Aromenverordnung auf Zimtgebäck
anwendbar ist. Hierzu Klaus Reingen, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI): "Für
Zimtpulver, wie es auch im Haushalt verwendet wird, gibt es überhaupt
keinen Grenzwert. Bei Zimtgebäck, in dem Zimtpulver nur als Backzutat
mit etwa 0,5 % eingesetzt wird, soll dagegen der extrem niedrige
Grenzwert der Aromenverordnung Anwendung finden. Dies ist
widersprüchlich, zumal Zimtgebäck nur saisonal verzehrt wird. Somit
ist die Verzehrsmenge so gering, dass es für den normalen Verbraucher
völlig unbedenklich ist."

Auch der Experte für Bio- und Lebensmittelchemie Professor Dr. Dr.
Hans Steinhart von der Universität Hamburg hält die Aufregung um
Cumarin in Zimtgebäck für übertrieben und unverhältnismäßig: "Zimt
wird weltweit als Gewürz seit Jahrhunderten im Haushalt sowie bei der
handwerklichen und industriellen Herstellung verwendet. Es enthält
als natürlichen Inhaltsstoff Cumarin, dessen gesundheitliche Wirkung
wieder aktuell diskutiert wird. Es ist aber unverständlich, dass aus
diesem Grund Zimtgebäck mit traditionell üblichen, geringen Gehalten
an Zimtpulver aus dem Verkehr gezogen werden soll, während Zimtpulver
als solches weiterhin verkauft werden darf."

Mehrere Rechtsgutachten kommen zu dem Schluss, dass die
Aromenverordnung nicht für Zimtgebäck gilt. Diese Gutachten besagen,
dass Zimtgebäck unter allen rechtlichen Aspekten sicher und
verkehrsfähig ist. Dies ist beispielsweise auch die amtliche
Rechtsauffassung in Großbritannien. In keinem anderen
EU-Mitgliedstaat haben die Zimtgebäckhersteller derartige Probleme
mit den Lebensmittelbehörden.

"Bevor Maßnahmen ergriffen werden und viele Arbeitsplätze -
derzeit nur in Deutschland - vernichtet werden, sollte zunächst die
rechtliche und wissenschaftliche Bewertung und Diskussion auf
europäischer Ebene abgeschlossen sein", so Klaus Reingen,
Hauptgeschäftsführer des BDSI.

Warum der Rechtsstreit und die noch offene wissenschaftliche
Bewertung nun auf dem Rücken dieser Branche ausgetragen wird, ist den
Herstellern von Zimtgebäck völlig unverständlich. Selbstverständlich
werden die Hersteller von Zimtgebäck aber weiterhin im Interesse
eines vorbeugenden Verbraucherschutzes die Diskussion und Bewertung
von Cumarin mit Behörden und Wissenschaft aktiv fortführen. Dies geht
sogar so weit, dass Hersteller derzeit erwägen, Zimtgebäck
vorsorglich aus dem Handel zu nehmen.

Originaltext: BDSI / Süßwarenverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=35730
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_35730.rss2


Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Süßwarewnindustrie e.V. (BDSI)
Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn
Dr. Torben Erbrath
E-Mail: torben.erbrath@bdsi.de, Tel.: 0228/26007-82
 
  Login
Benutzername

Passwort

Kostenlos registrieren!

  Themen-Infos
· Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Finanzen:
Strategic Value Partners übernimmt NICI


  Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht




Nachrichten-Archiv

Wirtschaft   September 2007 Wi, Oktober 2007 Wi, November 2007 Wi, Dezember 2007 Wi, Januar 2008 Wi, Februar 2008 Wi, März 2008 Wi, April 2008 Wi, Mai 2008 Wi, Juni 2008 Wi, Juli 2008 Wi, August 2008 Wi, September 2008 Wi, Oktober 2008 Wi, November 2008 Wi
Finanzen September 2007 Fi, Oktober 2007 Fi, November 2007 Fi, Dezember 2007 Fi, Januar 2008 Fi, Februar 2008 Fi, März 2008 Fi, April 2008 Fi, Mai 2008 Fi, Juni 2008 Fi, Juli 2008 Fi, August 2008 Fi, September 2008 Fi, Oktober 2008 Fi, November 2008 Fi
Sonstiges April 2006 So, Mai 2006 So, Juni 2006 So, Juli 2006 So, August 2006 So, September 2006 So, Oktober 2006 So, November 2006 So, Dezember 2006 So, Januar 2007 So, Februar 2007 So, März 2007 So, April 2007 So, Mai 2007 So
Fortsetzung Juni 2007 So, August 2007 So, September 2007 So, Oktober 2007 So, November 2007 So, Dezember 2007 So, Januar 2008 So, Februar 2008 So, März 2008 So, April 2008 So, Mai 2008 So, Juni 2008 So, Juli 2008 So, August 2008 So
Teil 3 & Sport September 2008 So, Oktober 2008 So, November 2008 So März 2008 Sp, April 2008 Sp, Mai 2008 Sp, Juni 2008 Sp, Juli 2008 Sp, August 2008 Sp, September 2008 Sp, Oktober 2008 Sp, November 2008 Sp


Web site engine's code is Copyright © 2003 by PHP-Nuke. All Rights Reserved. PHP-Nuke is Free Software released under the GNU/GPL license. - Erstellung der Seite: 0.666 Sekunden