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Zur Sendezeitverschiebung der WDR-Produktion "Wut" im Ersten Deutschen Fernsehen erklärt der ARD-Vorsitzende Dr. Thomas Gruber:

Geschrieben am 26-09-2006

München (ots) - "Die ARD ist gebunden an den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie an weitere ARD-weit gültige
Richtlinien und Kriterien zum Jugendschutz. Das und nur das ist der
Grund, weshalb die vom WDR eingebrachte Produktion 'Wut' nicht vor
22.00 Uhr im Ersten gezeigt werden kann. Müßig ist es, der ARD
fragwürdige Motive für diese Entscheidung zu unterstellen. Die
Einhaltung des Jugendschutzes ist kein Zeichen für mangelnde Courage,
sondern die selbstverständliche Pflicht eines jeden ARD-Intendanten.
Im Übrigen hat dem geänderten Programmablauf am Freitag nach
Feststellung von Programmdirektor Dr. Günter Struve kein Intendant
der ARD-Landesrundfunkanstalten widersprochen."

Zur Chronologie:
Bei einer Sitzung der ARD-Jugendschutzbeauftragten Ende August waren
alle Anwesenden übereinstimmend der Ansicht, dass der Film nach
FSK-Gesichtspunkten nicht für eine Ausstrahlung um 20.15 Uhr geeignet
ist. Dies wurde dem WDR als einbringendem Sender schon damals
mitgeteilt.
Nachdem die einbringende Anstalt trotz der Bedenken der
Jugendschutzbeauftragten und gegen den Rat von Juristen an dem
ursprünglichen Ausstrahlungstermin festgehalten hatte, mussten sich
in der vergangenen Woche die Intendantin und die Intendanten mit dem
Fall beschäftigen. Ergebnis: Der Einschätzung der
Jugendschutzbeauftragten ist Folge zu leisten. Der Film kann
frühestens um 22.00 Uhr im ARD-Gemeinschaftsprogramm gesendet werden.
Nach den ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes bei der
Beurteilung von Fernsehsendungen (Ziffer 2.2.) darf "Gewalt in
Spielhandlungen [...] nicht als Mittel der Konfliktlösung propagiert
werden". In dem vorliegenden Film wird nach Ansicht der
ARD-Jugendschutzbeauftragten Gewalt als Mittel der Konfliktlösung in
Form von Selbstjustiz propagiert. Die Ausweglosigkeit, die der Film
zeigt, birgt zudem die Gefahr einer sozial-ethischen Desorientierung
bei jüngeren Zuschauern - gerade, wenn es um die Lebens- und
Erfahrungswelt von Kindern und Jugendlichen geht (Ziffer 2.3. der
ARD-Kriterien). Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Bedenken
lassen sich insbesondere nicht durch eine vor- oder nachgeschaltete
Diskussion auffangen. Das Gesetz sieht allein die
Sendezeitbeschränkung als zulässiges Mittel vor.

Neuer Sendetermin für "Wut": Freitag, 29. September 2006, 22.00
Uhr.

Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=29876
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_29876.rss2

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80335 München
Tel: 089 / 5900 2176
Fax: 089 / 5900 3366
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