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Der Dr. Klein Allfinanz-Service: Unabhängige Informationen zu den Themen Baufinanzierung, Kredit, Versicherung, Geldanlage

Geschrieben am 15.03.2006 - [Nächster Artikel]

Lübeck (ots) - Die Dr. Klein & Co. AG, ein erfolgreicher
unabhängiger Vertrieb von Finanz- und Versicherungslösungen in
Deutschland, bietet allen Medien alle zwei Wochen - und zu besonderen
Anlässen - einen Allfinanz-Service, in dem zwei Themen aus den
Bereichen Baufinanzierung, Kredit, Versicherung und Geldanlage
behandelt werden. Der Abdruck ist honorarfrei. Um Quellenangabe wird
gebeten.


Thema 1: Keine Leistung trotz Versicherungsfall?

Schreckgespenst Berufsunfähigkeit: Jeder vierte Arbeitnehmer muß
vor dem Rentenalter aufhören zu arbeiten - rund 300.000 Menschen im
Jahr. Selbst bei den unter 40-Jährigen werden jährlich mehr als
20.000 Menschen berufsunfähig. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen
die Berufshaftpflichtversicherer die Leistung sogar verweigern können
und wie Sie sich davor schützen sollten.


1. Laufende Prämien können nicht gezahlt werden

Der Versicherungsschutz besteht bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung nur, wenn die Raten laufend und
pünktlich gezahlt werden. Wenn nicht, kann der Versicherer eine
Mahnung mit einer zweiwöchigen Zahlungsfrist senden. Folgt dann keine
Zahlung, muß der Versicherer nicht zahlen. Ein späteres Nachzahlen
läßt den Versicherungsschutz nicht wieder aufleben. Da die
Feststellung einer Berufsunfähigkeit einige Zeit in Anspruch nehmen
kann, sollte bei Vertragsschluß darauf geachtet werden, daß eine
Beitragsstundung für die Zeit vereinbart ist, in der der Versicherer
seinen Leistungseintritt überprüft. Sonst kann es passieren, daß das
Einkommen zum Beispiel wegen Krankheit gering oder ganz ausfällt, die
Versicherungsleistung noch aussteht und die Beiträge weiter gezahlt
werden müssen. Bei Abschluß sollte ein Angebot gewählt werden, das
ein Ruhen des Versicherungsschutzes bei gleichzeitiger
Beitragsfreistellung ermöglicht. Bei finanziellen Engpässen besteht
dann zwar kein Versicherungsschutz, jedoch wird nicht der Vertrag
gekündigt und man kann den Versicherungsschutz nach Wiederaufnahme
der Beitragszahlung wieder aufleben lassen.


2. Unwahre Angaben bei Gesundheitsfragen

Wer bei Gesundheitsfragen, die sich auch auf lange zurückliegende
Krankheiten oder Behandlungen beziehen, unwahre oder unvollständige
Angaben macht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Der Versicherer
kann die Leistung verweigern, auch wenn die verschwiegenen
Krankheiten mit dem gerade akuten Leistungsfall nicht im Zusammenhang
stehen. Er kann wegen Täuschung vom Vertrag zurücktreten. Bereits
gezahlte Prämien werden nicht erstattet. Allerdings dürfen nur die
vergangenen 10 Jahre bei Krankenhausaufenthalten und 5 Jahre bei
ambulanten Behandlungen (ab Vertragsabschluß) abgefragt werden. Bei
Unsicherheit können Sie den Versicherer an Ihren Hausarzt verweisen
und Ihrem Arzt eine Schweigepflichtentbindungserklärung erteilen.
Dann kann der Versicherer nicht den Einwand erheben, es sei etwas
verschwiegen worden.


3. Keine Berufsunfähigkeit nach "abstrakter Verweisung"

Versicherungspolicen können eine Klausel enthalten, die besagt,
daß der Versicherungsnehmer dann nicht als berufsunfähig gilt, wenn
er eine andere angemessene und zumutbare Tätigkeit ausüben kann.
Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer vor allem aus zwei
Gründen ungünstig:

a. Der Begriff der Zumutbarkeit ist dehnbar. Dabei spielen
Ausbildung, beruflich erworbenes Wissen, bisherige Arbeitsinhalte und
die Gehaltseinstufung eine Rolle. So kann zum Beispiel eine ähnliche
sitzende Tätigkeit als Verweisung für eine stehende Tätigkeit gelten,
die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. In
einigen Fällen bietet diese Klausel aber großen
Interpretationsspielraum.

b. Die "abstrakte Verweisung" bedeutet lediglich, daß eine
bestimmte andere Berufsgruppe als zumutbare Tätigkeit gilt. Es kommt
für den Versicherungsnehmer nicht darauf an, ob er dann tatsächlich
für die verwiesene Arbeit auch eine Stelle findet. Nach der
Rechtsprechung des BGH muß bei der neuen Stelle ein Einkommensverlust
von bis zu 20 Prozent des letzten Einkommens hingenommen werden. Es
ist daher zu empfehlen, einen Vertrag nur abzuschließen, wenn auf die
"abstrakte Verweisung" verzichtet wird.


4. Betriebliche Umorganisation

Bei Selbständigen und Freiberuflern kann die Versicherungsleistung
entfallen, wenn der Umstand, der zunächst zu einer Berufsunfähigkeit
führt, durch eine mögliche Umorganisation des Betriebs behoben werden
kann - zum Beispiel durch behindertengerechte Umbauten oder
technische Lösungen, die die Arbeit erleichtern.


5. Vorsätzliche Selbstschädigung

Keine Leistungen erhält der Versicherungsnehmer, der den
Versicherungsfall (zum Beispiel durch Selbstverstümmelung)
vorsätzlich herbeiführt.


6. Doppelversicherung

Besteht eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung, muß darauf
hingewiesen werden. Wird dies unterlassen, kann der
Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz in beiden Versicherungen
verlieren.


Fazit

Neben der Haftpflicht-Versicherung ist die
Berufsunfähigkeit-Versicherung (BUV) die wichtigste Versicherung. Die
Risiken im Ernstfall können die eigenen finanziellen Möglichkeiten um
ein Vielfaches übersteigen. Deshalb sollte sich jeder mit einer BUV
absichern. Nach einer ausführlichen Beratung sollte die gewählte
Versicherung ideal zu den eigenen Bedürfnissen passen und im
Ernstfall ohne Probleme zahlen.


Thema 2: Altersvorsorge mit Immobilien - so geht's

Die klassische Immobilie gehört nicht gerade zu den
renditeträchtigsten Anlageformen, kann aber auch heute noch einen
wichtigen Baustein der eigenen Altersvorsorge darstellen,
vorausgesetzt, man ist im Alter schuldenfrei. Was es dabei zu
beachten gilt, verrät der Dr. Klein Allfinanz-Service


Selber nutzen oder doch lieber vermieten?

Wer sich für eine Immobilie als Baustein der Altersvorsorge
entscheidet, egal ob Haus oder Eigentumswohnung, steht vor der Frage,
ob er das neue Eigentum selber bewohnen oder vermieten möchte.
Letztlich ist diese Frage von der eigenen Lebensplanung und von
eigenen Bedürfnissen abhängig. Sie spielt aber durchaus eine Frage
bei der Wahl der Immobilie. Möchte man selbst in den eigenen vier
Wänden wohnen, ist die monatliche Belastung im Idealfall nicht höher
als die aktuelle Miete, die ja ohnehin aufgebracht werden muß. Im
Internet helfen Belastungsrechner dabei (zum Beispiel unter
http://www.drklein.de/belastungsrechner.html), die maximale Höhe des
Darlehens, das der Kunde bequem bedienen kann, zu ermitteln. Wird das
neue Eigentum vermietet, sollte man sich vorher informieren, welche
Nettokaltmiete sich nach Ausstattung und Lage erzielen läßt.
Entspricht diese der monatlichen Darlehensrate, trägt sich die
Immobilie von allein. Wichtig ist allerdings, möglichst bald
finanzielle Reserven zu bilden. Ziehen die Mieter aus, kann eine
eventuelle Zeit des Leerstandes ohne Mieteinnahmen besser überbrückt
werden.


Welche Lage darf es sein?

Es mag paradox erscheinen: Immobilien in guten Lagen steigen nur
langsam im Wert. Das liegt daran, daß auch in Zeiten eines schwachen
Marktumfelds diese Lagen stark nachgefragt sind. Aus Sicht der
Rendite mag es daher unangebracht sein, dort ein Objekt zu erwerben.
Doch gerade wenn die Immobilie als Altersvorsorge dienen soll, ist es
wichtig, daß sich im Falle eines Falles auch Käufer für das Objekt
finden. Von daher ist einer guten Lage beim Kauf der Vorzug zu
geben.

Auf den Zustand achten und bei der Ausstattung an später denken
Soll eine gebrauchte Immobilie erworben werden, ist es
empfehlenswert, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig einen Blick
hinter die Fassade zu werfen. Mag alles noch so hervorragend
renoviert aussehen: Hinter jeder frisch gestrichenen Wand kann sich
doch Schimmel verbergen. Kaufwillige sollten unbedingt nachfragen,
welche Bauteile und Installation in der letzten Zeit erneuert worden
sind. Empfehlenswert ist es, sich diese Auskünfte auch schriftlich
vom derzeitigen Eigentümer geben zu lassen. Bei der Besichtigung
werden Interessenten von Fachleuten wie Bausachverständigen
unterstützt.

Bei der Auswahl der Ausstattung raten die Finanzexperten von Dr.
Klein dazu, heute schon an die Zukunft zu denken. Selbst wer mit 50
Jahren seine Einkäufe noch ohne Probleme in die 3. Etage tragen kann,
wird mit zunehmendem Alter damit seine Schwierigkeiten bekommen. Gut,
wenn es sich beim neuen Eigenheim um einen Neubau handelt. Hier kann
der Bauherr bereits bei der Konzeption vorausschauend planen.
Altersgerechtes Bauen nutzt bereits in frühen Jahren, denn ebenerdige
Eingänge oder breitere Türen beispielsweise unterstützen nicht nur
ältere Menschen, auch das Hantieren mit Kinderwagen geht leichter von
der Hand.


An die Erwerbsnebenkosten denken

Beim Kauf einer Immobilie fallen immer auch zusätzliche Kosten an,
die durch das vor¬handene Eigenkapital bestritten werden sollten.
Hier ist zunächst die Grunderwerbssteuer zu nennen. Das Finanzamt
erhebt 3,5% des Kaufpreises. Da in Deutschland ca. 80% aller
Immobilien über einen Makler verkauft werden, wird beim
Immobilienkauf eine Maklerprovision fällig, deren Höhe zwischen 3%
und 6% betragen kann. Beim Erwerb eines Grundstücks sind auch noch
Notar- und Gerichtskosten bis zu 1,5% des Kaufpreises
einzukalkulieren.


Die richtige Finanzierung

Am Markt werden zahlreiche Finanzierungsvarianten zu
unterschiedlichsten Konditionen angeboten. Das intensive Studium der
Angebote macht sich schnell bezahlt. Unabhängige
Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein nehmen den Kunden diese mühsame
Arbeit ab und bieten in der Regel deutlich attraktivere Konditionen
als die eigene Hausbank an.


Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Dr. Klein ist ein erfolgreicher
unabhängiger Vertrieb von Finanz- und Versicherungslösungen in
Deutschland. Seit Gründung des Unternehmens 1954 versteht sich Dr.
Klein als Partner für die Finanzen seiner Kunden. Wer die passende
Finanzierung für seine Immobilie oder sein Auto sucht, eine günstige
Versicherung oder eine lukrative Geldanlage, ist bei Dr. Klein
richtig. Durch seine führende Marktstellung bietet das Unternehmen
exklusive und einzigartige Konditionen an. Dabei arbeitet Dr. Klein
ausschließlich mit namhaften Kredit- und Versicherungsunternehmen
zusammen, die dem Unternehmen einmalige Sonderkonditionen zur
Verfügung stellen, von denen der Kunde profitiert.

Besonders stolz ist Dr. Klein auf seine traditionell starke
Positionierung als bedeutender Dienstleister der Wohnungswirtschaft.
In jahrzehntelanger Zusammenarbeit wurden gemeinsam mit den
Wohnungsunternehmen in Deutschland Werte geschaffen und erhalten.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17116
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17116.rss2


Pressekontakt:
Volker Bitzer
Leiter Unternehmenskommunikation

Dr. Klein & Co. AG
Mühlenbrücke 8
23552 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599

E-Mail: volker.bitzer@drklein.de
http://www.drklein.de
 
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