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O-Ton-Beitrag: Die richtige Altersrente wählen: Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Geschrieben am 20-09-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Das Tonmaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Schwerbehinderte müssen mit vielen Nachteilen leben. Bei der Rente
allerdings wird es ihnen etwas leichter gemacht. Sie können auf
Antrag eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei
erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und bei Beginn
der Rente anerkannt schwerbehindert sind. Die Behinderung muss
amtlich festgestellt sein, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton: 22 sec.
"Das sind alle Personen mit dem Grad einer Behinderung von mindestens
50 Prozent. Über die Anerkennung als Schwerbehinderter entscheidet
das Versorgungsamt auf Antrag. Als Nachweis gilt der
Schwerbehindertenausweis oder aber auch der Bescheid des
Versorgungsamtes."

Darüber hinaus muss eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren
mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sein. Dazu gehören neben den
Beitragszeiten zum Beispiel auch Kindererziehungs- oder
Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten.
Man kann als schwerbehinderter Mensch bereits früher als mit 63
Jahren in Rente gehen, muss allerdings mit Rentenabschlägen rechnen.
Für ältere Schwerbehinderte gilt allerdings ein besonderer
Vertrauensschutz:

O-Ton: 23 sec.
"Aus Vertrauensschutzgründen nach einer Rechtsänderung können aber
auch schwerbehinderte Menschen weiter ohne Abschlag bereits mit 60 in
Rente gehen, wenn sie bis zum 16. November 1950 geboren sind und am
16. November 2000 bereits schwerbehindert oder berufs- oder
erwerbsunfähig waren."

Die Höhe des Abschlages für Schwerbehinderte, die nicht unter die
Vertrauensschutzregelung fallen, richtet sich danach, wann die Rente
vor dem 63. Lebensjahr beginnen soll. Jeder Monat des vorgezogenen
Rentenbeginns kostet 0,3 Prozent Abschlag, bei drei Jahren des
vorzeitigen Rentenbezugs also maximal 10,8 Prozent. Der Rentenexperte
nennt ein Beispiel:

O-Ton: 20 sec.
"Wer zum Beispiel mit 60 Jahren einen monatlichen Rentenanspruch von
1200 Euro hat, bei dem vermindert sich die Rente um rund 130 Euro auf
1070 Euro monatlich. Der monatliche Rentenabschlag gilt für die
gesamte Laufzeit der Rente, also lebenslang."

Eine umfassende Beratung rund um diese Rentenart bieten die
bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung an. Alle Adressen findet man auf der
Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800
können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung
Bund,Telefon: 030 865-36750, Fax: 030 865-27379, D2: 0172 3821705,
m@il gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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