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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Andreas Schmid drehen sich im Kreis / Zweifel der Ermittlungsrichterin an Begründung der Staatsanwaltschaft

Geschrieben am 15-09-2006

München (ots) - Nach nunmehr fünfzehnmonatigen, bislang
ergebnislosen Ermittlungen gegen den früheren Frontmann der VIP
Medienfonds, Andreas Schmid, wurde von der Staatsanwaltschaft München
die Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt. Diese genehmigte die
Ermittlungsrichterin jedoch erst im zweiten Anlauf, nachdem zunächst
hinsichtlich der Begründung große Fragezeichen aufgetaucht waren.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass bei
den VIP Medienfonds 3 und 4 Gelder mittels eines
Darlehensverhältnisses von dem jeweiligen Produktionsdienstleister an
den Lizenznehmer des Films zwischenfinanziert und dann diese Darlehen
nicht zurückgeführt wurden. Somit hätten nach Angaben der
Staatsanwaltschaft nicht 100 Prozent der Fondsgelder für die
Produktionen zur Verfügung gestanden und es wären auch keine
Steuereffekte in der geplanten Höhe für die Anleger eingetreten.

Dieser Vorwurf wird nicht weiter aufrechterhalten. Vielmehr wird
jetzt ausdrücklich die Rückführung dieser Darlehen zugestanden und
somit offenbar auch der Vortrag der Verteidigung aufgenommen, dass
die Gelder der Fonds prospektgemäß in die Herstellung von Filmen
geflossen sind.

Der neue Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist nun, die Fonds hätten
die Zahlung an die Produktionsdienstleister unter dem Vorbehalt
gemacht, dass diese das Geld an den jeweiligen Lizenznehmer
weiterleiten. Der Lizenznehmer sollte dann wiederum das Geld an die
Bank zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem
Schuldübernahmevertrag überweisen.

Ein solcher Vorbehalt ergibt sich aber weder aus den Verträgen,
noch aus sonstigen Vereinbarungen, die die VIP Medienfonds 3 und 4
mit den Produktionsdienstleistern geschlossen haben. Der Vorwurf der
Staatsanwaltschaft ist für die Verteidiger von Andreas Schmid nicht
nachvollziehbar. Auch namhafte Steuerrechtsexperten stufen die
Strukturen der VIP Medienfonds als steuer- und strafrechtlich
unbedenklich ein.

Die Staatsanwaltschaft erhebt neuerdings darüber hinaus den
Vorwurf der Untreue. Dieser ergibt sich jedoch weder aus
wirtschaftlichen Tatsachen, noch aus einer von der Staatsanwaltschaft
herangezogenen Zeugenaussage. Im Gegenteil, in der Zeugenaussage des
zitierten Geschäftspartners wird die Behauptung des Staatsanwaltes,
dass Garantien zu Lasten eines Filmbudgets vereinbart wurden, auch
auf mehrfache Nachfrage der Staatsanwaltschaft ausdrücklich verneint.

Die Verteidiger von Andreas Schmid setzen jetzt darauf, dass die
Gerichte dem Spuk ein Ende bereiten und Andreas Schmid aus der fast
schon ein Jahr andauernden Untersuchungshaft entlassen wird.


VIP Fondsverwaltungs GmbH

Originaltext: VIP Fondsverwaltungsgesellschaft mbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63519
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Pressekontakt:
BrunoMedia Communication GmbH
Dr. Christoph Caesar
Bonner Straße 328
50968 Köln
Tel.: 0221 - 34 80 38 32
Fax: 0221 - 348 038 70
E-mail: christoph.caesar@brunomedia.de


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