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Vorschlag der ARD-Intendanten: / Nur Grundgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte

Geschrieben am 13-09-2006

Schwerin, 13. September 2006 (ots) - Die Intendantin und die
Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten haben sich auf ihrer
Sitzung in Schwerin nochmals eingehend mit Fragen der
Rundfunkgebührenpflicht nach Auslaufen des Moratoriums für
internetfähige Rechner zum 31. Dezember 2006 befasst.
Sie weisen darauf hin, dass ab 2007 nicht - wie vielfach völlig
falsch dargestellt - eine gesonderte PC-Gebühr eingeführt wird,
sondern nur eine befristete Ausnahmevorschrift entfällt und damit
weiterhin die Gebührenpflicht an das Bereithalten eines
Rundfunkempfangsgeräts geknüpft ist.

Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte
nach Ansicht der Intendanten der Stand der technischen Entwicklung
maßgebend sein: Während über das Internet derzeit bereits fast
sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live
empfangbar sind, sieht die Situation beim so genannten
Video-Streaming von Fernsehprogrammen gänzlich anders aus. Im
Internet wird die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es
beim Radio der Fall ist.

Vor diesem Hintergrund schlagen die ARD-Intendanten eine Auslegung
der Vorschriften des Rundfunkgebührenrechts vor, die - solange sich
das duale Rundfunksystem für ein Fernsehangebot über Internet nicht
einmal ansatzweise abbildet - für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
nur von einer Rundfunkgebühr in Höhe der Grundgebühr (5,52 Euro)
ausgeht.

Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber stellt dazu fest: "Ich halte
dies für eine vernünftige Lösung im Interesse der Gebührenzahler. Mit
einer Rundfunkgebühr für neuartige Geräte wird ohnehin nur belastet,
wer nicht einmal ein herkömmliches Radiogerät angemeldet hat. Dies
dürfte in Privathaushalten, aber auch im gewerblichen Bereich eher
die Ausnahme sein."

Die Intendantin und die Intendanten wenden sich mit ihrem
Vorschlag zur Auslegung gebührenrechtlicher Vorschriften nunmehr an
die Länder mit der Bitte um Prüfung, ob diese Auffassung dort geteilt
wird. ARD-Vorsitzender Thomas Gruber: "Jetzt ist es Sache der Länder,
zu entscheiden, ob sie sich diese Auslegung des Gebührenrechtes zu
eigen machen können. Ich habe die Hoffnung, dass die
Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 21./22. September
in diesem Sinne entscheiden wird."

Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD unter ihrem Vorsitzenden
Bernd Lenze hat sich ebenfalls des Themas angenommen und trägt die
Entscheidung der Intendanten, für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
bis auf weiteres lediglich eine Grundgebühr zu erheben, inhaltlich
voll mit.

Bernd Lenze: "Da bereits ein angemeldetes Autoradio dazu führt,
dass sämtliche neuartigen Rundfunkempfangsgeräte pro Betriebsstätte
gebührenfrei sind, dürfte dies auch für die gewerbliche Wirtschaft
eine akzeptable Lösung sein."

Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=29876
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_29876.rss2

ARD-Pressestelle
Telefon: 089 / 5900 - 2176


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