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OLG Düsseldorf erlässt Zwischenverfügung zugunsten des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)

Geschrieben am 08-09-2006

Potsdam (ots) -

- Sofortvollzug des Bundeskartellamts gegen den DLTB zunächst
ausgesetzt
- Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher
Spielvermittler vorerst nicht durchsetzbar

Mit seinem gestrigen Beschluss hat das OLG Düsseldorf den
Sofortvollzug der Anordnungen des Bundeskartellamts vom 28. August im
Hinblick auf die Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher
Spielvermittler zunächst bis zum 1. November 2006 ausgesetzt.
Aufgrund einer Interessensabwägung dürfen die Lottogesellschaften
vorläufig an ihren bisherigen, auf ihr Konzessionsgebiet
ausgerichteten Vertriebskonzepten festhalten. In der Hauptsache des
Verfahrens hat das OLG keine Entscheidung getroffen.

"Wir sind froh, dass das Dilemma, in dem wir uns befinden, erkannt
und die derzeitige Rechtsunsicherheit zunächst beseitigt wurde",
sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und
Federführer des DLTB. "Wir können uns nicht an unsere
landesrechtlichen Konzessionen halten und gleichzeitig im Sinne des
Bundeskartellamts agieren."

Originaltext: DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63298
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63298.rss2

Pressekontakt:
Helmut Kranzmaier
CNC - Communications & Network Consulting AG
Tel: +49 (0)172-899 62 67
Helmut.Kranzmaier@cnc-communications.com


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