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40 Jahre Kfz-Schiedsstellen / ADAC rät: Vertragen statt klagen / Fast 90 Prozent der Anträge werden im Vorverfahren geregelt

Geschrieben am 14-09-2010

München (ots) - Wer mit der Leistung oder Abrechnung seiner
Kfz-Werkstatt nicht zufrieden ist, und den mitunter langen Weg zum
Gericht vermeiden möchte, sollte sich an eine der 130 regionalen
Schiedsstellen für das Kraftfahrzeuggewerbe wenden. Die vor 40 Jahren
vom ADAC und dem ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe)
ins Leben gerufenen neutralen Schlichtungsstellen regeln Beschwerden
unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos, allein im
vergangenen Jahr 13 500 Mal. Rund 90 Prozent der Anträge können dabei
schon im Vorverfahren erledigt werden. Gut für den Verbraucher: Ist
er mit dem Ergebnis des Schiedsspruchs nicht zufrieden, kann er immer
noch den Klageweg vor den offiziellen Gerichten bestreiten.

Trotz der vielen bearbeiteten Beschwerden kennen die meisten
Verkehrsteilnehmer die Kfz-Schiedsstellen überhaupt nicht. Laut einer
ADAC-Umfrage haben 48 Prozent der Befragten noch nie etwas von den
Schiedsstellen gehört. Dabei lässt sich ein Streitfall durch die
Schiedsstellen rasch beilegen, ein Schlichtungsergebnis kann durchaus
in wenigen Wochen erzielt werden. Für ein Gerichtsverfahren wäre
hingegen - vom Kostenrisiko für die Parteien einmal abgesehen - eine
Dauer von durchschnittlich mindestens neun Monaten zu veranschlagen.

Wer sich an eine Schiedsstelle wenden möchte, sollte folgendes
beachten:

- Der Betrieb muss Mitglied der Kfz-Innung sein.
- Der Sachverhalt muss schriftlich dargestellt werden, telefonisch
ist durch die Schiedsstelle keine Klärung möglich.
- Betroffene sollten sich unmittelbar nach Bekanntwerden der
Streitursache an die Schiedsstelle wenden.
- Zuständig ist jeweils die Schiedsstelle in der Region des
Kfz-Betriebes.

Die ersten beiden Schlichtungsstellen wurden 1970 von ADAC und ZDK
in Hamburg und München eingerichtet. Inzwischen stieg die Zahl der
Kommissionen bundesweit auf 130. Jede Schiedsstelle wird von einem
zum Richteramt befähigten Vorsitzenden geleitet. Außerdem gehört dem
Gremium je ein Vertreter des ADAC, des Kfz-Gewerbes sowie ein
vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand
(DAT) an.

Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7849.rss2

Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jürgen Grieving
Tel.: +49 (0)89/ 7676 6277
E-Mail: juergen.grieving@adac.de


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