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ECHA Ruft Unternehmen auf zur Bereitschaft und zur rechtzeitigen Benachrichtigung

Geschrieben am 13-09-2010

Helsinki (ots/PRNewswire) - Die EU-Verordnung zur
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP - Regulation on
Classification, Labelling and Packaging) erlässt eine neue
Rechtsvorschrift für im EU-Markt tätige Chemieunternehmen. Ab 1.
Dezember 2010 sind diese verpflichtet, ihre gefährlichen Substanzen
gemäss den CLP-Gesetzen einzustufen und zu kennzeichnen.

Für die Multimedia-Pressemitteilung, klicken Sie bitte hier:

http://multivu.prnewswire.com/mnr/prne/echa/44215/

Die Industrie muss die Einstufung und Kennzeichnung der auf den
Markt gebrachten Substanzen einem Zentralen Verzeichnis melden, dem
sogenannten Classification & Labelling Inventory (Einstufungs- und
Kennzeichnungsverzeichnis). Die Datenbank wird von der ECHA
(Europäische Chemikalienagentur) eingerichtet und unterhalten. Die
erste Meldefrist ist der 3. Januar 2011. Schlüsselinformationen aus
dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis werden auch auf der
Internetseite der ECHA veröffentlicht. Vertrauliche
Geschäftsinformationen werden der Öffentlichkeit nicht bekannt
gegeben.

Die Europäische Chemikalienagentur schätzt, dass die Anzahl der
Meldungen in Millionen gezählt werden wird und rät Firmen dazu, ihre
CLP-Meldung rechtzeitig vorzubereiten. ECHA und nationale Helpdesks
in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes haben sich auf
die Unterstützung der Industrie, und besonders der KMUs, zur neuen
Konformitätsherstellung eingestellt.

Die Mitteilung ist kostenfrei und die verschiedensten
IT-Übertragungsinstrumente stehen bereit. Die Meldefrist am 3. Januar
2011 bezieht sich auf alle Substanzen, die sich zum 1. Dezember 2010,
unabhängig von ihrem Volumen, auf dem Markt befinden.

Unter der CLP-Regelung werden Informationen bezüglich der
Gefahren von Substanzen und Mischungen auf Etiketten verfügbar
gemacht. Piktogramme, Signalwörter, Gefahrenerklärungen und
Warnaussagen wird es Herstellern, Importeuren, Endnutzern und
Vertreibern erlauben, auf einfachem Wege Informationen über die
Gefahren von Substanzen und Mischungen zu teilen.

Die EU-Regelung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung wird
ein hohes Mass an Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
vor den Gefahren der chemischen Nutzung auf Arbeit und zu Hause
darstellen. Die CLP-Vorschrift basiert auf dem global harmonisierten
System der Einstufung und Kennzeichnung der Vereinten Nationen
(Globally Harmonized System of Classification and Labelling - UN
GHS). Die weltweite Standardisierung wird den Handel zwischen EU und
Nicht-EU-Ländern vereinfachen, denn von nun an werden bei Exporten im
Heimat- und im Zielland die gleichen Beschreibungen von
Gefahrensubstanzen genutzt.

Weitere Informationen:
Der Abschnitt CLP auf der Homepage der ECHA (in 22 Sprachen):
http://echa.europa.eu/clp_en.asp
Nationale Helpdesks in allen EU-Mitgliedsstaaten:
http://echa.europa.eu/help/nationalhelp_en.asp
Pressekontakte:
ECHA PRESS OFFICE press@echa.europa.eu

Originaltext: ECHA - European Chemicals Agency
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/81525
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_81525.rss2

Pressekontakt:
CONTACT: Pressekontakte: ECHA PRESS OFFICE press@echa.europa.eu,
Tel.:+358(0)9-6861-8265/8253/8658


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